Weiterbildung
Mitarbeiter gesucht
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt:
- Sachbearbeiter (m/w/d) in der Geschäftsführung und Präsidium(PDF)
Digitale Beantragung von Weiterbildungsbefugnissen
Seit dem 05.05.2025 stellt die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz die Beantragung von Weiterbildungsbefugnissen vollständig auf ein digitales Verfahren um. Die Einreichung von Papieranträgen ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich!
Hier beantworten wir Ihnen die aktuell am häufigsten gestellten Fragen.
Geriatrie in Rheinland-Pfalz

Das neue Ärzteblatt ist da
Lesen Sie mit!
Krankheiten im Alter können sich different präsentieren und sind deshalb oft schwierig zu diagnostizieren. Zudem besteht ein Bedarf nach sozialer Unterstützung. Das neue Ärzteblatt Rheinland-Pfalz bietet einen Einblick in die Geriatrie als medizinische Spezialdisziplin. [weiterlesen]
Geburtshilfe in Rheinland-Pfalz

Das neue Ärzteblatt ist da
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Frauenärztinnen und Frauenärzte sind die ersten Ansprechpartner vor, während und nach der Schwangerschaft, und sie sind meist auch bei der Entbindung des Kindes mit dabei – genauso wie die Hebammen. Wie die Geburtshilfe in Rheinland-Pfalz aufgestellt ist. [PDF]
Warnung: Unbekannter Arzt auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Aufgrund zahlreicher Anfragen weisen wir darauf hin, dass der Arzt „T. Muller- Privatarzt per Telemedizin“ nicht als Mitglied der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz geführt wird.
Eine Praxisadresse ist auf den entsprechenden Bescheinigungen nicht aufgeführt. Unter der angebenden Telefonnummer – deren Vorwahl Rheinland-Pfalz zugeordnet ist- besteht keine Erreichbarkeit.
Nach unseren derzeitigen Erkenntnissen stammten diese Atteste von der Plattform www.medicare-au.de. Die Domain ist aktuell nicht mehr erreichbar. Nach unseren Erkenntnissen haben betroffene Unternehmen in Einzelfällen Strafanzeige gestellt.
Wir können Ihnen diesbezüglich keine Rechtsberatung anbieten. Bitten wenden Sie sich dafür ggf. an Ihre Arbeitgeberverbände, sonstige Stellen oder nehmen Sie anwaltliche Beratung in Anspruch.
Sollten Sie als Arbeitgeber konkrete Hinweise auf den Tätigkeitsort des Arztes erhalten haben, bitten wir um entsprechende Mitteilung an presse@laek-rlp.de.