Elektronischer Arztausweis
Der elektronische Arztausweis ist die Eintrittskarte in die Gesundheitstelematik
Ohne den elektronischen Arztausweis können die Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte nicht genutzt werden.
Mit Hilfe des elektronischen Arztausweises können Ärztinnen und Ärzte auf die Patientendaten der elektronischen Gesundheitskarte zugreifen, elektronische Dokumente rechtsgültig signieren und für den Versand über Datenleitungen sicher verschlüsseln. Erst dadurch werden Anwendungen wie das elektronische Rezept, elektronische Arzneimitteldokumentation und der elektronische Arztbrief möglich. Ohne den elektronischen Arztausweis ist ärztliche Tätigkeit in Deutschland künftig nicht mehr möglich.
Beantragung
Ärzte können den elektronischen Arztausweis bei ihrer zuständigen Bezirksärztekammer beantragen.
Das ist im Mitgliederbereich der jeweiligen Bezirksärztekammer komfortabel möglich. Für die Anmeldung dort wird die Mitgliedsnummer (MNR) benötigt. Im Mitgliederbereich können Ärzte unter den zugelassenen Kartenherstellern (Vertrauensdienstanbieter) auswählen.
Die Bezirksärztekammern sind zuständig für die Bestätigung des Attributs Arzt, nicht jedoch für die Herstellung der Ausweise. Hierfür und für die Auslieferung sind die ausgewählten Unternehmen verantwortlich.
Hier finden Sie Ihre zuständige Bezirksärztekammer