Fachkunde Strahlenschutzverordnung
Aufgaben den Ausschusses
Ausschuss bei der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz innerhalb des Gültigkeitsbereiches der Strahlenschutzverordnung
Gemäß § 47 StrlSchV ist die Landesärztekammer die zuständige Stelle für die Bescheinigung über die Fachkunde im Strahlenschutz für Ärzte. Der Ausschuss entscheidet bezüglich der Erteilung von Ermächtigungen zur Vermittlung der Sachkunde für die Fachkunde im Umgang mit radioaktiven Stoffen / Gammabestrahlungseinrichtungen / Strahlern / Beschleunigern.
Die Ausbildungsstätten werden aufgrund der durch den Ausschuss gefassten Beschlüsse anerkannt.
Darüber hinaus entscheidet der Ausschuss über die Erteilung der Fachkundebescheinigung.
Mitglieder
8 Mitglieder verschiedener Fachbereiche (Radiologen, Nuklearmediziner, Strahlentherapeuten, Labormediziner), tätig als Krankenhausärzte und als niedergelassene Ärzte und 1 Vertreter des zuständigen Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten.
Vorsitzender
Dr. med. Alfred Klein |
Erlangung der Fachkunde
Zur Erlangung der Fachkunde muss eine theoretische (Kurse) und eine praktische Ausbildung im Strahlenschutz (Sachkunde) nachgewiesen werden. Die Sachkunde kann nur bei anerkannten Ausbildungsstätten erworben werden.
Die Fachkunde wird auf Antrag nach Erfüllung der vorgeschriebenen Voraussetzungen und dem Bestehen eines Fachgespräches erteilt. Die Kosten für die Verfahrensabwicklung zum Erhalt der Fachkundebescheinigung werden nach Abschnitt VIII. der Gebührensatzung berechnet. Bitte leisten Sie keine Vorabzahlungen - Sie erhalten eine Rechnung.
Für die Anwendung von Röntgenstrahlen bei der Behandlung von Menschen (Therapieplanung und Therapie) verweisen wir auf Abschnitt 4.4 und 4.5 der Richtlinie über den Fachkundeerwerb.
Links und Downloads
Grundlagen zum Erwerb der Fachkunde (Merkblatt)
PDFStrahlenschutzverordnung (Neu)
(in Kraft seit 31.12.2018)
PDFRichtlinie zur StrlSchV
(GMBl. 30.11.11, S. 867)
PDFRichtlinie
Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin
PDFErläuterungen zur Anerkennung von Ausbildungsstätten zur Vermittlung der Sachkunde im Strahlenschutz
PDF