Weiterbildungsausschuss
Aufgaben des Ausschusses
Die Mitglieder im Weiterbildungsausschuss prüfen die Anträge auf Anerkennung der Weiterbildungsstätten und die der Weiterbildungsbefugnisse. Der Ausschuss bespricht auch die Anerkennung von Kursen, die während der Weiterbildung vorgeschrieben sind.
Im Weiterbildungsausschuss arbeiten neun Kammermitglieder. Jeder Kammerbezirk ist mit zwei Mitgliedern vertreten.