Assistierte Reproduktion / Künstliche Befruchtung
Aufgaben des Ausschusses
Der Ausschuss berät über die Anträge auf Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen (nach §121a SGB V) und gibt gegenüber der Ärztekammer seine neutrale Stellungnahme ab.
Zudem überwacht der Ausschuss die fachliche Qualität der Kinderwunschzentren in Rheinland-Pfalz und berät diese in Belangen der Qualitätssicherung.
Vorsitzender
SR Dr. med. Werner Harlfinger |