Assistierte Reproduktion / Künstliche Befruchtung

Aufgaben des Ausschusses

Der Ausschuss berät über die Anträge auf Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen (nach §121a SGB V) und gibt gegenüber der Ärztekammer seine neutrale Stellungnahme ab.
Zudem überwacht der Ausschuss die fachliche Qualität der Kinderwunschzentren in Rheinland-Pfalz und berät diese in Belangen der Qualitätssicherung.

Vorsitzender

SR Dr. med. Werner Harlfinger

 

Ihre Ansprechpartnerin

Franziska Kunz
Fon 06131 28822-76
Fax 06131 28822-8676
Mail kunz(at)laek-rlp.de

Links und Downloads

  • Richtlinie über das Verfahren zur Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen in Rheinland-Pfalz gemäß § 121a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Genehmigungsrichtlinie § 121a SGB V)
    PDF

  • Antrag auf Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach § 121a SGB V
    PDF

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