Ausbildung MFA

Ausbildung von Medizinischen Fachangestellten

Die Berufsausbildung erfolgt im dualen System, d. h. der praktische Teil findet in der Arztpraxis und der theoretische Teil in der Berufsbildenden Schule statt.

Ausbildungsdauer

Die reguläre Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. Besteht die Auszubildende vor Ablauf des Ausbildungsverhältnisses die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. Besteht die Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächst möglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

Ausbildungsvergütung

Die jeweils aktuelle Ausbildungsvergütung ist im Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellt und Auszubildende geregelt und wird regelmäßig angepasst.

Ausbildungsvertrag

Vor Beginn der Ausbildung ist ein schriftlicher Vertrag zu schließen. Vertragspartner eines Berufsausbildungsvertrages sind der ausbildende Arzt oder die ausbildende Ärztin und die Auszubildende (bei Jugendlichen unter 18 Jahren auch die gesetzlichen Vertreter).

Der Berufsausbildungsvertrag muss bestimmte Mindestangaben enthalten:

  • Beginn und Dauer der Berufsausbildung

  • Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll

  • Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte

  • Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit

  • Dauer der Probezeit

  • Zahlung und Höhe der Vergütung

  • Dauer des Urlaubs

  • Kündigungsfristen

  • Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind.

Muster für Ausbildungsverträge stellt die zuständige Bezirksärztekammer zur Verfügung.

Abschlussprüfung

Die dreijährige Ausbildung endet mit der Abschlussprüfung vor einem Prüfungsausschuss der zuständigen Bezirksärztekammer. Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil mit den Prüfungsbereichen Behandlungsassistenz, Betriebsorganisation und -verwaltung, Wirtschafts- und Sozialkunde, sowie einem praktischen Teil mit Bezug auf praxisbezogene Arbeitsabläufe.

Links und Downloads

  • Hier finden Sie Ihre zuständige Bezirksärztekammer

  • Berufsbildungsausschuss

  • Berufsbildungsgesetz -BBiG-

  • Ausbildungsverordnung MFA
    PDF

  • Prüfungsordnung
    PDF

  • Zwischenprüfung Grundsätze
    PDF

  • Rahmenlehrplan
    PDF

  • Verkürzungsempfehlung
    „Empfehlung für die Verkürzung der Ausbildungszeit der Medizinischen Fachangestellten in Rheinland-Pfalz“
    PDF

  • Tätigkeit von Ausbildungsberater/innen
    „Richtlinie für die Tätigkeit von Ausbildungsberater/innen im Rahmen der Ausbildung von MFA“
    PDF

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