Lebendorganspende

Die Lebendorganspende stellt eine wichtige Alternative zur Organspende nach dem Tod dar. Sie ist jedoch nur möglich bei Verwandten ersten und zweiten Grades, Ehegatten, Verlobten oder anderen Personen, die mit dem Spender besonders verbunden sind.

Das Landesgesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes (AGTPG) schreibt daher vor, dass die Landesärztekammer eine Kommission einrichtet, die jede Lebendspende gutachterlich prüft.

Ärztinnen und Ärzte, die Patienten mit einer Lebendspende helfen wollen, müssen somit zuerst über die Einrichtung, in der das Organ entnommen werden soll, die Genehmigung dieser Kommission einholen.

Vorsitzender

PD Dr. med. Martin Eicke

 

Ihre Ansprechpartnerin

Franziska Kunz
Fon 06131 28822-76
Fax 06131 28822-8676
Mail kunz(at)laek-rlp.de

Links und Downloads

128. Deutscher Ärztetag in Mainz

Events im Eltzer Hof

Die Kammer als Stifter

Termine

16.04.2024: Fachkongress „Prävention - gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen fördern, Familie stärken“

im ZDF in Mainz

Mehr erfahren

03.05.2024: Workshop für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zum Praxisstart

Mehr erfahren

Social Media

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Durch den Klick auf "Alle ablehnen" widersprechen Sie allen Funktionen, die technisch nicht notwendige Cookie setzen.