Ärztliche Stellen nach Strahlenschutzverordnung
Aufgaben der Ärztlichen Stelle
Im Rahmen der Strahlenschutzverordnung hat die Ärztliche Stelle die Qualitätssicherung bei der medizinischen Strahlenanwendung vorzunehmen. Sie hat dazu Prüfungen durchzuführen, mit denen sicher gestellt wird, dass „bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen die Erfordernisse der medizinischen Wissenschaft beachtet werden und die angewendeten Verfahren und eingesetzten Anlagen ... [und] sonstige Geräte ... den jeweiligen notwendigen Qualitätsstandards entsprechen, um die Strahlenexposition des Patienten so gering wie möglich zu halten.“
Alle Genehmigungsinhaber (auch Vertragsärzte) sind gemäß § 129 Abs. 1 Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzes -StrlSchV- verpflichtet, sich bei der Ärztlichen Stelle anzumelden.
vorgeschrieben nach: § 129 Abs. 1 der Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzes -StrlSchV-
eingerichtet: 01.08.2003