Ärztliche Stellen nach Strahlenschutzverordnung
Aufgaben der Ärztlichen Stelle
Im Rahmen der Strahlenschutzverordnung hat die Ärztliche Stelle die Qualitätssicherung bei der medizinischen Strahlenanwendung vorzunehmen. Sie hat dazu Prüfungen durchzuführen, mit denen sicher gestellt wird, dass „bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen die Erfordernisse der medizinischen Wissenschaft beachtet werden und die angewendeten Verfahren und eingesetzten Anlagen ... [und] sonstige Geräte ... den jeweiligen notwendigen Qualitätsstandards entsprechen, um die Strahlenexposition des Patienten so gering wie möglich zu halten.“
Alle Genehmigungsinhaber (auch Vertragsärzte) sind gemäß § 129 Abs. 1 Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzes -StrlSchV- verpflichtet, sich bei der Ärztlichen Stelle anzumelden.
vorgeschrieben nach: § 129 Abs. 1 der Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzes -StrlSchV-
eingerichtet: 01.08.2003
Standort
Ärztliche Stelle Nuklearmedizin und Strahlentherapie der LÄK RLP und KV RLP
c/o Kassenärztliche Vereinigung RLP
Postfach 2567
55015 Mainz
Fon 06131 326-3787
Fax 06131 326-327
Mail aes-rlp(at)kv-rlp.de
Ärztliche Stelle Röntgen der LÄK RLP
c/o Kassenärztliche Vereinigung RLP
Ärztliche Stelle LÄK RLP
Postfach 2567
55015 Mainz
Fon 06131 326-3787
Fax 06131 326-327
Mail aes-laek(at)kv-rlp.de