Herzlich willkommen
Befugnisse für eine Facharztweiterbildung nach der WBO 2006
Die nach Weiterbildungsordnung 2006 erteilten Befugnisse zu einer Facharztweiterbildung galten auch für die neue Weiterbildungsordnung 2022 bislang im Rahmen einer Übergangsregelung befristet bis zum 31.12.2024 fort.
Die Weiterbildungsordnung ist nun dahingehend geändert worden, dass diese Übergangsregelung bis zum 31.12.2025 fortgeschrieben wird.
Neue Befugnisse nach der WBO 2022 müssen demnach bis spätestens 31.12.2025 beantragt werden. Wir empfehlen die Anträge ab dem 2. Quartal 2025 einzureichen.
Bereits nach der neuen WBO 2022 erteilten Befugnisse sind hiervon nicht betroffen.
Babys nicht schütteln!
Die Techniker informiert
Babys zu schütteln ist lebensgefährlich.
Das Schütteln kann zu bleibenden Schäden des verletzlichen Gehirns eines Babys oder Kleinkindes führen. Die Folgen können körperliche und geistige Behinderungen sowie Krampfleiden oder gar der Tod sein.
Die Techniker zeigt Ihnen im folgenden Flyer die Folgen, aber auch mögliche Lösungen zur Vermeidung Affekthandlungen auf.
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Traumazentren
Das neue Ärzteblatt ist da
Lesen Sie mit!
Traumanetzwerke sind tragende Säulen der Schwerverletztenversorgung. Die DGU hat mit ihrem Weißbuch Voraussetzungen für die Behandlung in der Rettungskette zusammenfassend formuliert. Für die im Netzwerk eingebundenen Kliniken wurden drei Versorgungsstufen definiert.
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Befragung zu Antibiotikaresistenzen
Antibiotikaresistenzen nehmen weltweit zu und stellen eine der größten Herausforderungen für die globale Gesundheit dar. Im Jahr 2023 wurden in Rheinland-Pfalz circa 1.550.000 Verordnungen für systemisch wirkende Antibiotika ausgestellt, dies entspricht 443 Verordnungen pro 1.000 gesetzlich-versicherten Patientinnen und Patienten alleine im ambulanten Bereich. Aktuelle Informationen zur Resistenzsituation sind für einen sachgerechten Einsatz von Antibiotika wichtig. Das Robert Koch-Institut möchte gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte einen Überblick zur Praxis der Antibiotikaverordnungen in allen medizinischen Fachrichtungen im stationären und ambulanten Bereich erhalten und hat dafür eine kurze Online-Befragung konzipiert, die etwa acht Minuten beansprucht. Alle Ärztinnen und Ärzte, die gelegentlich Antibiotika verordnen, sind aufgerufen, an der Befragung teilzunehmen. Die Befragung läuft noch bis 15. September 2024 und ist abrufbar unter folgendem Link https://befragungen.rki.de/Antibiotika
Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz informiert:
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Ihr Beitrag für die Landesärztekammer ist ein Jahresbeitrag ...
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Für Ihre Weiterbildung zur Fachärztin / zum Facharzt ...
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Lebenslanges, berufsbegleitendes Weiterlernen gehören dazu ...
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In Rheinland-Pfalz gibt es vier Bezirksärztekammern ...
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Bevor Sie mit medizinischen Forschungsvorhaben beginnen ...
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Wichtige Gesetzestexte und Dokumente auf einen Blick ...