Herzlich willkommen
Frohe Weihnachten
Liebe Besucherinnen und Besucher,
die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz ist vom 23.-31.12.2024 geschlossen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen direkt per Mail an uns.
Ab dem 02.01.2025 sind wir wieder für Sie zu erreichen.
Wir wünschen Ihnen besinnliche Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr.
Bleiben Sie gesund!
Ihre Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
Mitgliederservice
Neue Online-Meldebogenplattform ab sofort verfügbar
Ab sofort können sich Ärztinnen und Ärzte, die ihre Tätigkeit in Rheinland-Pfalz ausüben, bequem und einfach über die Online-Meldebogenplattform bei den Ärztekammern anmelden oder auch ummelden.
Den entsprechenden Link finden Sie sowohl auf den Homepages der Bezirksärztekammern als auch auf der Homepage der Landesärztekammer.
Die Meldebogenplattform erfasst die meldepflichtigen Umstände, die für die Anmeldung gemäß Meldeordnung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz notwendig sind und übermittelt diese an die für das Meldewesen zuständige Bezirksärztekammer.
Bitte beachten Sie, dass Sie durch die Anmeldung in Rheinland-Pfalz automatisch in zwei Kammern Mitglied werden. Sie sind dann sowohl Mitglied der Landesärztekammer als auch der jeweils regionalen Bezirksärztekammer.
Außerdem bitten wir zu beachten, dass der Meldebogen trotz der elektronischen Übermittlung der Daten per Post an die zuständige Bezirksärztekammer gesendet werden muss. Denn nur ein unterschriebener und mit den notwendigen Anlagen versehener, bei der Kammer eingereichter, Meldebogen führt zu einer ordnungsgemäßen Meldung.
Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.
Augenheilkunde in RLP
Das neue Ärzteblatt ist da
Lesen Sie mit!
Ein Interview mit VdK-Präsidentin Verena Bentele, ein Überblick über die augenärztliche Versorgung in Rheinland-Pfalz, ein Einblick, wie Assistenzhunde helfen können und neue Therapieansätze.
Dies und noch mehr lesen Sie im aktuellen Ärzteblatt-Schwerpunkt zum Thema Blindheit und Sehschwäche.
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Satzungsänderungen
Ab morgen gelten neue Regeln
Wir informieren Sie!
Bitte beachten Sie, dass folgende Satzungen nach Änderungen morgen in Kraft treten:
- Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte, inkl. Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung
- Gebührensatzung
- Satzung des Schlichtungsausschusses zur Begutachtung ärztlicher Behandlungsfehler
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WB-Befugnisse nach der WBO 2006
Die nach Weiterbildungsordnung 2006 erteilten Befugnisse zu einer Facharztweiterbildung galten auch für die neue Weiterbildungsordnung 2022 bislang im Rahmen einer Übergangsregelung befristet bis zum 31.12.2024 fort.
Die Weiterbildungsordnung ist nun dahingehend geändert worden, dass diese Übergangsregelung bis zum 31.12.2025 fortgeschrieben wird.
Neue Befugnisse nach der WBO 2022 müssen demnach bis spätestens 31.12.2025 beantragt werden. Wir empfehlen die Anträge ab dem 2. Quartal 2025 einzureichen.
Bereits nach der neuen WBO 2022 erteilten Befugnisse sind hiervon nicht betroffen.
Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz informiert:
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Ihr Beitrag für die Landesärztekammer ist ein Jahresbeitrag ...
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Für Ihre Weiterbildung zur Fachärztin / zum Facharzt ...
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Lebenslanges, berufsbegleitendes Weiterlernen gehören dazu ...
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In Rheinland-Pfalz gibt es vier Bezirksärztekammern ...
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Bevor Sie mit medizinischen Forschungsvorhaben beginnen ...
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Wichtige Gesetzestexte und Dokumente auf einen Blick ...