Herzlich willkommen
Mitgliederservice
Neue Online-Meldebogenplattform ab sofort verfügbar
Ab sofort können sich Ärztinnen und Ärzte, die ihre Tätigkeit in Rheinland-Pfalz ausüben, bequem und einfach über die Online-Meldebogenplattform bei den Ärztekammern anmelden oder auch ummelden.
Den entsprechenden Link finden Sie sowohl auf den Homepages der Bezirksärztekammern als auch auf der Homepage der Landesärztekammer.
Die Meldebogenplattform erfasst die meldepflichtigen Umstände, die für die Anmeldung gemäß Meldeordnung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz notwendig sind und übermittelt diese an die für das Meldewesen zuständige Bezirksärztekammer.
Bitte beachten Sie, dass Sie durch die Anmeldung in Rheinland-Pfalz automatisch in zwei Kammern Mitglied werden. Sie sind dann sowohl Mitglied der Landesärztekammer als auch der jeweils regionalen Bezirksärztekammer.
Außerdem bitten wir zu beachten, dass der Meldebogen trotz der elektronischen Übermittlung der Daten per Post an die zuständige Bezirksärztekammer gesendet werden muss. Denn nur ein unterschriebener und mit den notwendigen Anlagen versehener, bei der Kammer eingereichter, Meldebogen führt zu einer ordnungsgemäßen Meldung.
Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.
Kinder- und Jugendmedizin in RLP
Das neue Ärzteblatt ist da
Lesen Sie mit!
Die Versorgungslage der Kinderärzte in Rheinland-Pfalz ist aktuell angespannt. Und die Corona-Pandemie hat weiterhin große Auswirkungen auf die psychische Gesundheit der Kinder. Auch über die Impfungen gegen das RS-Virus wird derzeit in der Kinder- und Jugendmedizin gesprochen.
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Augenheilkunde in RLP
Das neue Ärzteblatt ist da
Lesen Sie mit!
Ein Interview mit VdK-Präsidentin Verena Bentele, ein Überblick über die augenärztliche Versorgung in Rheinland-Pfalz, ein Einblick, wie Assistenzhunde helfen können und neue Therapieansätze.
Dies und noch mehr lesen Sie im aktuellen Ärzteblatt-Schwerpunkt zum Thema Blindheit und Sehschwäche.
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Satzungsänderungen
Ab morgen gelten neue Regeln
Wir informieren Sie!
Bitte beachten Sie, dass folgende Satzungen nach Änderungen morgen in Kraft treten:
- Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte, inkl. Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung
- Gebührensatzung
- Satzung des Schlichtungsausschusses zur Begutachtung ärztlicher Behandlungsfehler
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Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz informiert:
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Ihr Beitrag für die Landesärztekammer ist ein Jahresbeitrag ...
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Für Ihre Weiterbildung zur Fachärztin / zum Facharzt ...
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Lebenslanges, berufsbegleitendes Weiterlernen gehören dazu ...
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In Rheinland-Pfalz gibt es vier Bezirksärztekammern ...
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Bevor Sie mit medizinischen Forschungsvorhaben beginnen ...
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Wichtige Gesetzestexte und Dokumente auf einen Blick ...