Fortbildung
Fortbildung
Fortbildung bedeutet lebenslanges, berufsbegleitendes Weiterlernen und verhelfen Ärzten zu einem qualitativen und stets aktuellen Wissensstand.
Für alle Ärzte regelt das Sozialgesetzbuch V die verpflichtenden Fortbildungen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Fortbildungsvorschriften für Krankenhausärzte mit den vertragsärztlichen und berufsrechtlichen Regelungen zur Fortbildungspflicht harmonisiert.
Fortbildungszertifikat
Ihr Fortbildungszertifikat erhalten Sie, wenn Sie innerhalb von fünf Jahren 250 Fortbildungspunkte gesammelt haben. Die Bewertungsskala und die Fortbildungskategorien finden Sie in der Fortbildungssatzung.
Ihre Fortbildungspunkte sammeln Sie bei bewerteten Fortbildungsmaßnahmen. Ein Punkt auf Ihrem Fortbildungskonto entspricht etwa einer 45-minütigen Fortbildungseinheit. Ihr persönliches Fortbildungskonto führt Ihre Bezirksärztekammer.
Zertifizierung von Veranstaltungen
Für die Zertifizierung regionaler Veranstaltungen ist die Bezirksärztekammer zuständig, in deren Bereich die Veranstaltung stattfindet.
Zertifizierungsanträge für überregionale Veranstaltungen richten Sie bitte an die Akademie für Ärztliche Fortbildung.
Links und Downloads
Hier finden Sie Ihre Bezirksärztekammer
Fortbildungssatzung
PDFFortbildungssatzung (ergänzende Empfehlungen)
PDFSozialgesetzbuch (SGB) V
-Gesetzliche Krankenversicherung-