Allgemeine Informationen
Evaluation der ärztlichen Weiterbildung abgeschlossen
Die erstmals in dieser Form durchgeführte Evaluation der ärztlichen Weiterbildung ist abgeschlossen. Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz verzeichnet eine sehr gute Beteiligung. Wir danken allen Teilnehmenden herzlich für die rege Beteiligung.
Die Auswertung der Ergebnisse erfolgt derzeit. Über die gewonnenen Erkenntnisse und die weiteren Schritte werden wir zeitnah informieren.
Ärztliche Weiterbildung
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Medizinstudiums durchlaufen Ärztinnen und Ärzte eine mehrjährige Facharztweiterbildung. Diese dauert in der Regel mindestens fünf bis sechs Jahre. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, sich durch Schwerpunkt- und Zusatzweiterbildungen noch weiter in einem medizinischen Fachgebiet zu spezialisieren.
Alle Weiterbildungsabschnitte vermitteln spezifische medizinische Kompetenzen und berechtigen nach erfolgreichem Abschluss zur Führung des jeweiligen Facharzttitels.
Am Ende der Weiterbildung steht ein Fachgespräch, das abgelegt werden muss. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem Reiter Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung.
Seit 2022 gilt in Rheinland-Pfalz eine neue Weiterbildungsordnung. Diese besteht aus einem Paragrafenteil (Abschnitt A der WBO), der die formellen Voraussetzungen der Weiterbildung regelt, sowie einem fachbezogenen Teil (Abschnitt B und Abschnitt C der WBO), der die jeweiligen Inhalte und Kompetenzen für alle Bezeichnungen beschreibt – als Grundlage für die Anerkennung der Weiterbildung.
Die ärztliche Weiterbildung erfolgt unter Anleitung erfahrener Ärztinnen und Ärzte, die von der Landesärztekammer zur Weiterbildung befugt sind (sogenannte Weiterbildungsbefugte). Ausführlichere Informationen dazu finden Sie unter dem Reiter Weiterbildungsbefugnis.
FAQs neue WBO 2022
Die neue Weiterbildungsordnung ist ab dem 2. Januar 2022 in Kraft getreten.
Die neue als auch die vorhergehende Weiterbildungsordnung ist auf der Homepage der Landesärztekammer veröffentlicht. Rheinland-Pfalz hat die separate Veröffentlichung der Richtzahlen in einer Richtlinie beibehalten. Diese neue Richtlinie sowie die „alten“ Richtlinie nach der WBO 2006 sind auf der Homepage der Landesärztekammer abrufbar.
Folgende Zusatz-Weiterbildungen werden neu eingeführt: Ernährungsmedizin, Immunologie, Krankenhaushygiene, Nuklearmedizin für Radiologen, Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner, Sexualmedizin, spezielle Kardiologie für Erwachsene mit angeborenen Herzfehlern (EMAH), spezielle Kinder- und Jugend-Urologie, Transplantationsmedizin. Außerdem wurde in Rheinland-Pfalz der "Facharzt für Innere Medizin und Infektiologie" eingeführt.
Wer eine neue Bezeichnung erwerben möchte, hat die Möglichkeit, sich die vom ihm absolvierten Zeiten und Inhalte anrechnen zu lassen.
Hierfür müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die in der neuen WBO vorgeschriebenen WB-Zeit muss nachgewiesen werden.
- Es können Zeiten und Inhalte zur Anrechnung gebracht werden, die im Zeitraum vom 02.01.2014 – 01.01.2025absolviert wurden.
- In diesem Fall ist das Vorliegen einer entsprechenden WB-Befugnis nicht notwendig.
- Die vorgeschriebenen Inhalte müssen nachgewiesen werden; auch diese müssen nicht unter einem WB-Befugten erworben worden sein.
- Die Betriebsstätte muss mit einer WB-Stätte vergleichbar sein.
Bei Rückfragen wenden Sie sich hierfür bitte an Ihre Bezirksärztekammer.
Weitere Informationen zur Weiterbildung
Die Weiterbildungsordnung RLP sieht für bestimmte Facharztbezeichnungen den Erwerb der Handlungskompetenz „Fachgebundene genetische Beratung bei diagnostischer und prädiktiver genetischer Untersuchung“ vor. Dazu gehören die Fachgebiete Augenheilkunde, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Neurologie sowie Urologie. Ärztinnen und Ärzte, die eine volle Weiterbildungsbefugnis beantragen möchten, müssen sich gemäß § 7 Abs. 3 und § 23 Abs. 2 Nr. 2a des Gendiagnostikgesetzes (GenDG)für die Durchführung einer fachgebundenen genetischen Beratung zuvor qualifiziert haben und diese Qualifikation bei der Einreichung der Antragsunterlagen für eine volle Weiterbildungsbefugnis nachweisen.
Potenzielle Weiterbildungsbefugte, die eine der oben genannten Facharztbezeichnungen erworben haben und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung nach der Facharztanerkennung absolviert haben, können diese Qualifikation durch den Besuch eines Auffrischungskurses über Inhalte der fachgebundenen genetischen Beratung und anschließenden Wissenskontrolle erwerben. Entsprechende Online-Kurse (im „On-Demand“-Format und auch „Online-live“) finden Sie auf der Website diverser Ärztekammern.





