Ehrenrat
Beratung nur auf Antrag
An den Ehrenrat können sich die ehrenamtlichen Mitglieder sowohl des Vorstands als auch der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz wenden, wenn sie mit staatsanwaltlichen Ermittlungen oder Pressedarstellungen konfrontiert werden, die geeignet sind, sie in ihrem Ansehen zu diskreditieren.
Der Ehrenrat berät die Kammermitglieder, die Ehrenämter bzw. Mitgliedschaften in der ärztlichen Selbstverwaltung ausüben, wenn gegen sie ermittelt wird und zu befürchten ist, dass diese Ermittlungen auch Auswirkungen auf die ärztliche Organisation selbst haben.
Die Beratung vor dem Ehrenrat wird nur auf Antrag betrieben. Antragsberechtigt sind Kammermitglieder, die Ehrenämter innerhalb der ärztlichen Selbstverwaltung ausüben oder Mitglied des Vorstands oder der Vertreterversammlung sind.
Ihr Ansprechpartner
Dr. med. Jürgen Hoffart |