Menschenrechte in der Medizin

Die Beachtung der Menschenrechte ist eine sozial-ethische Verpflichtung. Die Arbeit des Menschenrechtsbeauftragten der Landesärztekammer verdeutlicht dies.

Der Menschenrechtsbeauftragte berät und informiert über rechtliche und politische Fragen der Gesetzgebung und des Verwaltungshandelns, bei denen Menschenrechte im Bereich der Medizin betroffen sind. Und er pflegt die Kontakte zu Organisationen, die sich der Opfer von Menschenrechtsverletzungen annehmen.

Menschenrechtsbeauftragte

Dr. med. Christel Werner

 

Ihre Ansprechpartner

Büro des Präsidenten und der Hauptgeschäftsführung
Mail vorzimmer(at)laek-rlp.de

 

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