Aufgaben des Ausschusses

Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen kastrieren lassen wollen, müssen sich nach dem "Gesetz über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden (KastrG) in Verbindung mit dem "Landesgesetz zur Ausführung des Kastrationsgesetzes (AGKastrG)" richten.

Ihre Ansprechpartner

Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
Ausschuss Kastration
Deutschhausplatz 3
55116 Mainz

Anfragen an diese Gutachterstelle sind nur schriftlich möglich.

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