Freiwillige Kastration
Aufgaben des Ausschusses
Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen kastrieren lassen wollen, müssen sich nach dem "Gesetz über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden (KastrG) in Verbindung mit dem "Landesgesetz zur Ausführung des Kastrationsgesetzes (AGKastrG)" richten.
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Ihre Ansprechpartner
Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
Ausschuss Kastration
Deutschhausplatz 3
55116 Mainz
Anfragen an diese Gutachterstelle sind nur schriftlich möglich.