Notfallschild
Beantragung Notfallschild
Ein Notfallschild können Sie direkt bei Ihrer zuständigen Bezirksärztekammer beantragen.
Die Bezirksärztekammern bearbeiten Ihren Antrag und leiten ihn an die Landesärztekammer weiter. Hier bekommt das Notfallschild noch den notwendigen Siegel-Stempel und wird anschließend direkt zu Ihnen nach Hause geschickt. Sollte Ihr Notfallschild defekt oder verloren gegangen sein, dann wenden Sie sich bitte direkt an die Landesärztekammer.
Bitte beachten Sie:
Das Notfallschild im Auto befreit Sie nur für Noteinsätze von den Vorschriften der Verkehrsordnung. Diese Befreiung gilt nach Aussage des Verkehrsministeriums jedoch nicht für normale Hausbesuche.
Parkerleichterung
Wenn Sie zusätzlich eine Parkerleichterung außerhalb der Notfalleinsätze brauchen, dann können Sie diese Ausnahmeregelung bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen.
Ihre Ansprechpartnerinnen
Links und Downloads
Hier finden Sie Ihre zuständige Bezirksärztekammer
Antrag für ein Notfallschild
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