Lebendorganspende
Lebendorganspende
Die Lebendorganspende stellt eine wichtige Alternative zur Organspende nach dem Tod dar. Sie ist jedoch nur möglich bei Verwandten ersten und zweiten Grades, Ehegatten, Verlobten oder anderen Personen, die mit dem Spender besonders verbunden sind.
Das Landesgesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes (AGTPG) schreibt daher vor, dass die Landesärztekammer eine Kommission einrichtet, die jede Lebendspende gutachterlich prüft.
Ärztinnen und Ärzte, die Patienten mit einer Lebendspende helfen wollen, müssen somit zuerst über die Einrichtung, in der das Organ entnommen werden soll, die Genehmigung dieser Kommission einholen.
Vorsitzender
PD Dr. med. Martin Eicke |
Links und Downloads
Transplantationsgesetz -TPG-
Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz auf Landesebene -AGTPG-
Lebendorganspende
Empfehlungen der Bundesärztekammer
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