Lebendorganspende

Die Lebendorganspende stellt eine wichtige Alternative zur Organspende nach dem Tod dar. Sie ist jedoch nur möglich bei Verwandten ersten und zweiten Grades, Ehegatten, Verlobten oder anderen Personen, die mit dem Spender besonders verbunden sind.

Das Landesgesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes (AGTPG) schreibt daher vor, dass die Landesärztekammer eine Kommission einrichtet, die jede Lebendspende gutachterlich prüft.

Ärztinnen und Ärzte, die Patienten mit einer Lebendspende helfen wollen, müssen somit zuerst über die Einrichtung, in der das Organ entnommen werden soll, die Genehmigung dieser Kommission einholen.

Vorsitzender

PD Dr. med. Martin Eicke

 

Ihre Ansprechpartnerin

Franziska Kunz
Fon 06131 28822-76
Fax 06131 28822-8676
Mail kunz(at)laek-rlp.de

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