Honorarausschuss
Aufgaben des Ausschusses
Wenn Sie eine privatärztliche Rechnung überprüfen lassen wollen, so können Sie sich an den Honorarausschuss der Landesärztekammer wenden.
Hierfür benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Antrag, in dem Sie schildern, warum Sie die Rechnung prüfen lassen wollen unter Angabe der bemängelten Rechnungsposition,
Schweigepflichtentbindung des Arztes gegenüber der Landesärztekammer; bei minderjährigen Patienten die Daten und Unterschriften der Erziehungsberechtigten,
ggf. Vollmacht, wenn Sie für jemanden tätig werden sollen,
Kopie/n der Rechnung/en,
ggf. weitere Schreiben, die Ihren Antrag ergänzen.
Die Unterlagen können Sie eingeben:
postalisch:
Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
- Honorarausschuss -
Mittlere Bleiche 40
55116 Mainz
Links und Downloads
Heilberufsgesetz -HeilBG-
(siehe § 24 Abs. 1 Nr. 10)Berufsordnung
(siehe § 12 Abs. 1 und 3)
PDFHonorarausschuss
PDFSchweigepflichtentbindung
PDFVollmacht (wenn Sie für jemanden tätig werden sollen)
PDF