Fachkunde Strahlenschutzverordnung
Aufgaben den Ausschusses
Ausschuss bei der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz innerhalb des Gültigkeitsbereiches der Strahlenschutzverordnung
Gemäß § 47 StrlSchV erteilt die Landesärztekammer als zuständige Stelle die Fachkunde-Bescheinigung im Strahlenschutz für Ärzte.
Die Mitglieder des Fachkunde-Ausschusses prüfen die Anträge auf Erteilung der Fachkunde im Strahlenschutz sowie auf Anerkennung der Vermittlungsfähigkeit der Sachkunde für die Fachkunde im Strahlenschutz (s. a. Merkblatt „Eignung zur Vermittlung der Sachkunde im Strahlenschutz“).
Nach positiver Beratung der Anträge im Fachkunde-Ausschuss wird bei Erstbeantragung einer Fachkunde im Strahlendschutz ein ca. 30-minütiges Fachgespräch mit dem Antragsteller in den Räumlichkeiten der Landesärztekammer durchgeführt. Nach erfolgreichem Abschluss des Fachgespräches kann dem Antragsteller die entsprechende Fachkunde- Bescheinigung ausgestellt werden.
Zusätzlich zur Erteilung der Fachkunde überprüft der Fachkunde-Ausschuss die Vermittlungsfähigkeit der Sachkunde (praktische Erfahrung) für die Fachkunde. Dies hat den Vorteil, das Antragstellern einer Fachkunde die Sicherheit bzgl. der Sachkundevermittlung gegeben werden kann.
Mitglieder
8 Mitglieder verschiedener Fachbereiche (Radiologen, Nuklearmediziner, Strahlentherapeuten, Labormediziner), tätig als Krankenhausärzte und als niedergelassene Ärzte und 1 Vertreter des zuständigen Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.
Vorsitzender
Dr. med. Alfred Klein |
Erlangung der Fachkunde
Zur Erlangung der Fachkunde muss eine theoretische (Kurse im Strahlenschutz) und eine praktische Ausbildung im Strahlenschutz (Sachkundeerwerb) nachgewiesen werden. Die Sachkunde kann nur bei anerkannten Ausbildungsstätten erworben werden.
Die Fachkunde wird auf Antrag nach Erfüllung der vorgeschriebenen Voraussetzungen und dem Bestehen eines Fachgespräches erteilt. Weitere Informationen können dem Merkblatt „ Grundlagen zum Erwerb der Fachkunde„ entnommen werden.
Für die Anwendung von Röntgenstrahlen bei der Behandlung von Menschen (Therapieplanung und Therapie) verweisen wir auf Abschnitt 4.4 und 4.5 der Richtlinie über den Fachkundeerwerb. Weitere Informationen zur Anwendung von Röntgenstrahlen bei der Behandlung von Menschen können dem Informationsblatt „Röntgentherapie“ entnommen werden.
Links und Downloads
Antrag auf Fachkunde Strahlenschutz (NUK)
PDFErhebungsbogen NUK
PDFErhebungsbogen Strahlenschutz
PDFErklärung des Sachkundevermittlers
PDFGrundlagen zum Erwerb der Fachkunde (Merkblatt)
PDFStrahlenschutzverordnung (Neu)
(in Kraft seit 31.12.2018)
PDFRichtlinie zur StrlSchV
(GMBl. 30.11.11, S. 867)
PDFErläuterungen zur Anerkennung von Ausbildungsstätten zur Vermittlung der Sachkunde im Strahlenschutz
PDFEignung zur Vermittlung der Sachkunde im Strahlschutz (Merkblatt)
PDF