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Digitale Beantragung von Weiterbildungsbefugnissen

Ab dem 05.05.2025 stellt die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz die Beantragung von Weiterbildungsbefugnissen vollständig auf ein digitales Verfahren um. Die Einreichung von Papieranträgen ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich! 

Hier beantworten wir Ihnen die aktuell am häufigsten gestellten Fragen.

  • Für wen gilt die neue Beantragungsform?
    Die neue Beantragungsform gilt nur für Weiterbildungsbefugte.
    Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung (Weiterbildungsassistenten) sind nicht betroffen.

  • Ab wann gilt die digitale Beantragung von Weiterbildungsbefugnissen?
    Ab dem 05.05.2025 können Sie einen Antrag auf Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis, ausschließlich über das Online-Antragsformular einreichen.

  • Müssen aktuell gestellte Anträge auf Weiterbildungsbefugnis nochmals über das Antragsformular eingereicht werden?
    Nein, Anträge die vor dem 05.05.2025 gestellt werden/wurden müssen nicht nochmals über das neue Antragsformular online eingereicht werden.

  • Muss bei einer bereits bestehenden Weiterbildungsbefugnis trotzdem ab dem 05.05.2025 ein neuer Antrag online eingereicht werden?
    Nein, Ihre aktuell bestehende Weiterbildungsbefugnis bleibt unberührt.
    Läuft Ihre aktuell bestehende Weiterbefugnis nach dem 05.05.2025 aus, ist die Verlängerung Ihrer Befugnis über das Online-Antragsformular zu beantragen.

  • Wie kann ich nur in Papierform vorliegende Belege und Nachweise einreichen?
    Alle erforderlichen Dokumente können Sie scannen und als PDF-Datei hochladen.

  • Wo finde ich das neue Online-Antragsformular?
    Der Zugang zur erfolgt über das Mitgliederportal Ihrer jeweiligen Bezirksärztekammer. Dort finden Sie ab dem 05.05.2025 in der Menüleiste den Punkt "Weiterbildungsbefugnis“, über den Sie direkt zum Antragsportal gelangen.

  • Ist das eLogbuch dann betroffen?
    Nein, das eLogbuch ist nicht betroffen und funktioniert wie gewohnt weiter.

Ruhestand vorbereiten

Dienstag, 1. April 2025

Das neue Ärzteblatt ist da

Lesen Sie mit!

Der ärztliche Ruhestand will gut vorbereitet sein: Wann ist eine Berentung günstig oder gar erforderlich? Wie wird der Übergang zum Ruhestand gestaltet und erlebt? Wie lässt sich dieser wichtige Schritt planen? Experten geben Tipps rund um die Rente, Praxisübergabe und zur Arbeit über das Rentenalter hinaus.
[weiterlesen]

Stellenangebot

Dienstag, 25. März 2025

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Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Ärztliche/n Referent/in (m/w/d) in der Hauptgeschäftsführung.
Vollzeit oder Teilzeit (mind. 30 Wochenstunden)

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Einblicke in die Schlafmedizin

Freitag, 7. März 2025

Das neue Ärzteblatt ist da

Lesen Sie mit!

Schlechter Schlaf kann verschiedene Ursachen haben: Vielen Patienten, denen im Schlaflabor eine Obstruktive Schlafapnoe diagnostiziert wird, ist mit einer Schlafmaske geholfen. Was bei neurologischen Erkrankungen zu tun ist, wie sich Schichtarbeit auswirkt und warum in der Behandlung der Insomnie vom Paradigmenwechsel die Rede ist. [weiterlesen]

Mitgliederservice

Donnerstag, 28. November 2024

Neue Online-Meldebogenplattform ab sofort verfügbar

Ab sofort können sich Ärztinnen und Ärzte, die ihre Tätigkeit in Rheinland-Pfalz ausüben, bequem und einfach über die Online-Meldebogenplattform bei den Ärztekammern anmelden oder auch ummelden.
Den entsprechenden Link finden Sie sowohl auf den Homepages der Bezirksärztekammern als auch auf der Homepage der Landesärztekammer.
Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.

Warnung: Unbekannter Arzt auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Dienstag, 11. Februar 2025

Aufgrund zahlreicher Anfragen weisen wir darauf hin, dass der Arzt „T. Muller- Privatarzt per Telemedizin“ nicht als Mitglied der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz geführt wird.
Eine Praxisadresse ist auf den entsprechenden Bescheinigungen nicht aufgeführt. Unter der angebenden Telefonnummer – deren Vorwahl Rheinland-Pfalz zugeordnet ist- besteht keine Erreichbarkeit.
Nach unseren derzeitigen Erkenntnissen stammten diese Atteste von der Plattform www.medicare-au.de. Die Domain ist aktuell nicht mehr erreichbar. Nach unseren Erkenntnissen haben betroffene Unternehmen in Einzelfällen Strafanzeige gestellt.

Wir können Ihnen diesbezüglich keine Rechtsberatung anbieten. Bitten wenden Sie sich dafür ggf. an Ihre Arbeitgeberverbände, sonstige Stellen oder nehmen Sie anwaltliche Beratung in Anspruch.

Sollten Sie als Arbeitgeber konkrete Hinweise auf den Tätigkeitsort des Arztes erhalten haben, bitten wir um entsprechende Mitteilung an presse@laek-rlp.de.

Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz informiert:

  • Beitrag

    Ihr Beitrag für die Landesärztekammer ist ein Jahresbeitrag ...

  • Weiterbildung

    Für Ihre Weiterbildung zur Fachärztin / zum Facharzt ...

  • Fortbildung

    Lebenslanges, berufsbegleitendes Weiterlernen gehören dazu ...

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