Über uns

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Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz steht ganz im Dienst der ärztlichen Selbstverwaltung. Gemeinsam mit den Bezirksärztekammern regelt sie die Weiterbildung ihrer Mitglieder und berät angehende Ärztinnen und Ärzte. Sie achtet auf die Einhaltung des Berufsrechts und sie bietet mit dem berufsständischen Versorgungswerk eine leistungsfähige Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der Gesetzgeber hat somit der Landesärztekammer den Freiraum gegeben, die beruflichen Angelegenheiten der Ärztinnen und Ärzte in eigener Regie zu gestalten und zu regeln. Die Landesärztekammer ist deshalb auch für die Behörden ein wichtiger Partner und Berater.

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