Weiterbildung Allgemeinmedizin

Der Weg in die hausärztliche Versorgung

Hausärztinnen und Hausärzte sind häufig die ersten Ansprechpartner für gesundheitliche Fragen. Der Weg in die hausärztliche Versorgung soll so einfach wie möglich sein.

Dafür erarbeiten das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, der Hausärzteverband Rheinland-Pfalz, die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz, die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz und die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz gemeinsam Lösungen und Informationsangebote.

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Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin

Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin

Die gemeinsame Koordinierungsstelle, die von der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz sowie der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz gegründet worden ist, bringt Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung mit den weiterbildenden Praxen und Krankenhäusern zusammen.

Sie soll für einen reibungslosen und unterbrechungsfreien Weiterbildungsverlauf sorgen, steht bei Gründung, Auf- und Ausbau eines Weiterbildungsverbundes zur Seite und hilft bei der Beantragung von Fördermitteln. Die Koordinierungsstelle ist Ansprechpartner für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung sowie für weiterbildungsbefugte Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten und stationären Versorgung.

Kompetenzzentrum Allgemeinmedizin

Kompetenzzentrum Allgemeinmedizin

Das Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin haben die Universitätsmedizin Mainz, die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz, die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz sowie die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz gemeinsam ins Leben gerufen.

Das Kompetenzzentrum soll Qualität und Effizienz der allgemeinmedizinischen Weiterbildung fördern und so langfristig die hausärztliche Versorgung in Rheinland-Pfalz sichern. Junge Ärztinnen und Ärzte, die sich auf eine hausärztliche Tätigkeit vorbereiten, erhalten mit dem neuen Kompetenzzentrum intensive Begleitung und Unterstützung während ihrer Weiterbildung zum Allgemeinmediziner.

Das Kompetenzzentrum unterstützt die Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin und ist am Zentrum für Allgemeinmedizin und Geriatrie in der Abteilung Allgemeinmedizin der Universitätsmedizin Mainz angesiedelt.

Quereinstieg Allgemeinmedizin

Quereinstieg Allgemeinmedizin

Mit dem Quereinstieg Allgemeinmedizin soll bereits fertigen Fachärztinnen und Fachärzten aus anderen Fachgebieten der Weg in die Allgemeinmedizin erleichtert werden. Teile einer bereits erworbenen Facharztqualifikation werden hierfür anerkannt.

Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der Facharztkompetenz Allgemeinmedizin (Hausarzt / Hausärztin) nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.

Die Weiterbildung erfolgt bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 der Weiterbildungsordnung.

Die Besonderheit:
Eine Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung ist als gleichwertige Weiterbildungszeit von 24 Monaten in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin anzuerkennen.

Neuer Auswertungsbogen Allgemeinmedizin

Die neue Weiterbildungsordnung (WBO) setzt auf Kompetenzen statt Zahlen. Der Weiterbildungsausschuss der Landesärztekammer hat die Vorgaben zur Erteilung der Befugnis im Gebiet Allgemeinmedizin angepasst und das Antragsverfahren bei kassenärztlich tätigen Kollegen deutlich vereinfacht.

Einzureichen sind: ein digital auszufüllender Erhebungsbogen (ohne Zahlen), eine Geräteliste, ein Lebenslauf und ein individuelles Curriculum. Die Diagnosestatistik ist entbehrlich. Die Zahlen werden anhand der KV-Leistungsstatistik von zwei Quartalen beurteilt. Ein neuer Auswertungsbogen wurde erstellt, der die einzelnen Abschnitte der WBO und der Richtlinie in EBM-Ziffern spiegelt. Einbezogen werden Praxisgröße, Altersverteilung, Prävention, Wundversorgung, Hausbesuche, Chroniker, Psychosomatik und Geriatrie. Zahlen für apparative Untersuchungen sind nicht erforderlich. Nur beim Ultraschall sind in der Richtlinie Zahlen gefordert, die die Kammer aus den KV-Statistiken entnimmt. Wie bisher sind die Items mit Punkten versehen, die sich in Monaten Weiterbildungsberechtigung abbilden. Statistiken der HZV oder von Privatpatienten können ergänzend eingereicht werden. Der neue Bogen hält sich eng an die Vorgaben der Weiterbildungsordnung, die typisch hausärztliche Tätigkeit steht im Fokus. Der Weiterbildungsausschuss hofft, den Kolleginnen und Kollegen mit diesen Änderungen entgegenzukommen.
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