Aufgaben und Mitglieder

Die Ethik-Kommission bei der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz ist eine unabhängige Einrichtung und für alle im Bereich der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz tätigen Ärztinnen und Ärzte zuständig. Die Ethik-Kommission ist zuständig für die berufsrechtliche Beratung von Ärztinnen und Ärzte, die sich an einem Forschungsvorhaben beteiligen, bei dem in die psychische oder körperliche Integrität eines Menschen eingegriffen oder Körpermaterialien oder Daten verwendet werden, die sich einem bestimmten Menschen zuordnen lassen.

Die Ethik-Kommission ist eine öffentliche Stelle (Behörde), die die gesetzlichen Aufgaben nach dem Arzneimittel- und Medizinproduktedurchführungsgesetz, der der Clinical Trails Regulation (EU-VO 536/2014), der Medical Device Regulation (MDR) / In vitro diagnostic Medical Device Regulation (IVDR), dem Strahlenschutz- und Transfusionsgesetz, dem Landesgesetz zur Weiterführung des Krebsregisters sowie die berufsrechtliche und berufsethische Beratung nach § 15 der Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz wahrnimmt.

Damit leistet die Ethik-Kommission für den Patientenschutz und die Qualitätssicherung wertvolle Arbeit. Sie ist somit für das Wohlergehen von Studienteilnehmen den eine wichtige Vor- und Kontrollinstanz.

Die Ethik-Kommission legt ihrer Arbeit die gesetzlichen Bestimmungen, berufsrechtlichen Regelungen und wissenschaftlichen Standards sowie die "Deklaration des Weltärztebundes von Helsinki" und die Leitlinien zur Guten Klinischen Praxis der Internationalen Harmonisierungskonferenz (ICH-GCP) zugrunde.

Antragstellung

Die Ethik-Kommission wird auf Antrag tätig. Die Bearbeitung von Anträgen erfolgt ausschließlich elektronisch.

Bitte reichen Sie Anträge auf berufsrechtliche Beratung nach § 15 der Berufsordnung ausschließlich über das Online-Portal ein.  Im Online-Portal liegen alle erforderlichen Formulare und Vorlagen zum Download für Sie bereit. Die jeweils aktuellen Unterlagen finden Sie auch zum Download auf der Homepage des Arbeitskreises Medizinischer Ethik-Kommissionen.

„Eine Studie – Ein Votum“: Verfahren für die berufsrechtliche Beratung von Forschungsvorhaben vereinheitlicht

Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland e. V. (AKEK) haben ein Verfahren zur bundesweiten Vereinheitlichung der berufsrechtlichen Beratung von Forschungsvorhaben gemäß der (Muster-)Berufsordnung für in Deutschland tätige Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä) beschlossen.

Inhalt der Verfahrensregelung

Für multizentrische medizinische Studien reicht ein einziges Votum einer nach Landesrecht gebildeten Ethik-Kommission.

Geltungsbeginn und Umsetzung  

Die Ethikkommission bei der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz nimmt nach Inkrafttreten der Änderung des § 15 der Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz seit dem 10.10.2025 an dem neuen Verfahren teil. 

Bitte beachten Sie den Leitfaden für Antragstellende sowie die jeweils aktuellen Hinweise und Informationen auf der Homepage des Arbeitskreises Medizinischer Ethik-Kommissionen.

Vorsitzender

Univ.-Prof. Dr. med. Dipl. Ing. Stephan Letzel

Ihre Ansprechpartnerinnen

Dr. med. Andrea Wagner
Geschäftsführende Ärztin
Fon 06131 28822-62
Fax 06131 28822-66
Mail wagner(at)laek-rlp.de

Wagner_kbn

Dr. rer. nat. Jennifer Heidrich
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Fon 06131 28822-68
Fax 06131 28822-66
Mail heidrich(at)laek-rlp.de

Heidrich_cees

Dr. rer. nat. Julia Pielage
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Fon 06131 28822-64
Fax 06131 28822-66
Mail pielage(at)laek-rlp.de

Pielage_kbn

Marion Beden
Sachbearbeiterin
Fon 06131 28822-61
Fax 06131 28822-66
Mail beden(at)laek-rlp.de

Beden_kbn

Ascensión Escudero Navarro
Sachbearbeiterin
Fon 06131 28822-67
Fax 06131 28822-65
Mail escudero(at)laek-rlp.de

Béatrice Jäger
Sachbearbeiterin
Fon 06131 28822-65
Fax 06131 28822-66
Mail jaeger(at)laek-rlp.de

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Emilie Peil
Sachbearbeiterin
Fon 06131 28822-60
Fax 06131 28822-66
Mail peil(at)laek-rlp.de

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Bettina Wieser
Sachbearbeiterin
Fon 06131 28822-63
Fax 06131 28822-66
Mail wieser(at)laek-rlp.de

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Weitere Informationen zur Antragsstellung und Studiendurchführung

Unter https://etic.med.tum.de finden Sie eine Software, die Ihnen dabei helfen kann, Aufklärungsdokumente für potentielle Studienteilnehmer zu erstellen. Die Software greift zurück auf Mustertexte des Arbeitskreises Medizinischer Ethik-Kommissionen und der Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung (TMF).

Links und Downloads

Aktuelle Termine der Ethik-Kommission

29.10.2025: Sitzung der Ethik-Kommission

12.11.2025: Sitzung der Ethik-Kommission

26.11.2025: Sitzung der Ethik-Kommission

10.12.2025: Sitzung der Ethik-Kommission

18.12.2025: Sitzung der Ethik-Kommission

1 Klinische Prüfungen nach dem Arzneimittelgesetz

Klinische Prüfungen nach dem Arzneimittelgesetz

Bitte beachten Sie die jeweils aktuellen Hinweise und Informationen auf der Homepage des Arbeitskreises Medizinischer Ethik-Kommissionen: https://www.akek.de/arzneimittelgesetz-amg/

Bei spezifischen Fragen setzen Sie sich bitte telefonisch oder per Email mit der Geschäftsstelle der Ethik-Kommission in Verbindung.

2 Klinische Prüfungen nach dem MDR/IVDR/MPDG

Klinische Prüfungen nach dem MDR/IVDR/MPDG

Bitte beachten Sie die jeweils aktuellen Hinweise und Informationen auf der Homepage des Arbeitskreises Medizinischer Ethik-Kommissionen: https://www.akek.de/medizinproduktegesetz-mpg/
Bei spezifischen Fragen setzen Sie sich bitte telefonisch oder per Email mit der Geschäftsstelle der Ethik-Kommission in Verbindung.

3 Andere Forschungsvorhaben

Sonstige Forschungsvorhaben

Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland e. V. (AKEK) haben ein Verfahren zur bundesweiten Vereinheitlichung der berufsrechtlichen Beratung von Forschungsvorhaben gemäß der (Muster-)Berufsordnung für in Deutschland tätige Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä) beschlossen. Bitte beachten Sie den Leitfaden für Antragsteller [PDF]sowie die jeweils aktuellen Hinweise und Informationen auf der Homepage des Arbeitskreises Medizinischer Ethik-Kommissionen: https://www.akek.de/sonstige-studien/

Hinweise:
– Antragsteller/Antragstellerin ist der/die für die Studiendurchführung am Studienzentrum in Rheinland-Pfalz verantwortliche Arzt/verantwortliche Ärztin. Wenn der Antrag nicht von dem Antragsteller/der Antragstellerin selbst eingereicht wird, ist ein entsprechendes Autorisierungsschreiben vorzulegen.
– Die Antragsunterlagen sind als PDF-Dateien über das ONLINE-PORTAL einzureichen.
– Im Online-Portal liegen alle erforderlichen Formulare und Vorlagen zum Download für Sie bereit (Kategorie: Andere Medizinische Forschungen).Die Unterlagen finden Sie auch zum Download auf der Homepage des Arbeitskreises Medizinischer Ethik-Kommissionen: https://www.akek.de/sonstige-studien/

  • Die Antragsunterlagen sind als PDF-Dateien über das ONLINE-PORTAL einzureichen.

  • Im Online-Portal liegen alle erforderlichen Formulare und Vorlagen zum Download für Sie bereit (Kategorie: Andere Medizinische Forschungen).

4 Errichtung einer Biobank

Errichtung einer Biobank

Eine Biobank ist die Sammlung und Archivierung von menschlichen Biomaterialien und zugehörigen Daten zu Zwecken medizinischer Forschung. Die medizinische Forschung umfasst die Grundlagenforschung sowie die angewandte Forschung für das Erkennen von Krankheiten (Diagnostik), die Vorhersage ihres Verlaufs (Prognose) sowie ihre Behandlung (Therapie) und Vorbeugung (Prävention).

Die Errichtung einer forschungsbezogenen Biobank durch einen öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Träger bedarf aus ethischen Gründen – unabhängig von einer gegebenenfalls bestehenden Rechtspflicht – einer Bewertung einer öffentlich-rechtlichen Ethik-Kommission. Gleiches gilt für wesentliche Änderungen sowie für die Übertragung der Biobank bzw. ihrer Bestände auf einen anderen Träger.

  • Die Antragsunterlagen (siehe Andere Medizinische Forschung) sind als PDF-Dateien über das ONLINE-PORTAL einzureichen.

  • Im Online-Portal liegen alle erforderlichen Formulare und Vorlagen zum Download für Sie bereit.

Links

5 Retrospektive Datenauswertung

Retrospektive Datenauswertung

Wenn retrospektiv ausschließlich solche Gesundheitsdaten ausgewertet werden, die routinemäßig an der eigenen Klinik / Abteilung anfallen (es erfolgen weder zusätzliche studienbedingte Befragungen noch studienbedingte Untersuchungen), so genannte „Dritte“ keinen Einblick in die Daten erhalten und die Weitergabe von Daten sowie die Publikation ausschließlich in anonymer Form erfolgt, ist weder eine Beratung durch die Ethik-Kommission noch eine informierte Einwilligung der Patienten notwendig.

Diese Vorgehensweise ist in Rheinland-Pfalz durch das Landeskrankenhausgesetz (§ 36 und § 37) geregelt.

  • Wenn o.g. Voraussetzungen zwar erfüllt sind, aber eine berufsrechtliche Beratung erfolgen soll (z.B. wegen einer geplanten Publikation), reichen Sie die Antragsunterlagen bitte als PDF-Datei über das Online-Portal ein.

  • Im Online-Portal liegen Vorlagen und Muster zum Download für Sie bereit.

Events im Eltzer Hof

Die Kammer als Stifter

Termine

Veranstaltungshinweis

Veränderung der Krankenhausstruktur: Ist Qualitätsentwicklung noch möglich?Mittwoch, 12. November 2025

Adipositas: Versorgung und Folgeerkrankungen im Fokus?Mittwoch, 03. Dezember 2025

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