Approbation

Erteilung der Approbation

Für die Erteilung der Approbation ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zuständig. Ohne Approbation darf der Arztberuf nicht ausgeübt werden.

Einzige Ausnahme stellt die befristete Berufserlaubnis dar, die in bestimmten Fällen vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung erteilt werden kann.

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Anmeldung und Durchführung

Fachsprachenprüfung

Ziel der Fachsprachenprüfung ist es, zu erkennen, ob die Prüflinge ohne Probleme sprachlich dazu in der Lage sind, sprachlich und schriftlich problemlos zu kommunizieren. Dabei ist die Kommunikation mit Patientinnen und Patienten von der mit Ärztinnen und Ärzten zu unterscheiden.

Die Prüfung ist in mehrere Abschnitte unterteilt:

  • Vokabeltest,

  • Allgemeine Unterhaltung und simuliertes Gespräch zwischen Arzt und Patienten, mit anschließender schriftlicher Erfassung,

  • Lesen eines medizinischen Textes und Beantwortung von Fragen dazu,

  • Notierung von Inhalten zweier Telefonanrufe,

  • Fachgespräch von Arzt zu Arzt in berufstypischer Fachsprache.

Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz führt im Auftrag des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung in Koblenz die ärztliche Fachsprachenprüfung für das Land durch.

Die Landesärztekammer hat die Organisation und Durchführung dieser Prüfung an die Bezirksärztekammer Rheinhessen delegiert.

Kenntnisprüfung

Die Kenntnisprüfung dient der Feststellung der Gleichwertigkeit eines ärztlichen Ausbildungsstands von Ärztinnen und Ärzten mit abgeschlossener Ausbildung in Staaten außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz. Sie ist eine praktische und mündliche Prüfung.

Die Kenntnisprüfung bezieht sich inhaltlich auf die staatliche Abschlussprüfung. Grundsätzlich geprüft werden die Fächer Chirurgie und Innere Medizin, weiter berücksichtigt werden u.a. Aspekte der Klinischen Pharmakologie/Pharmakotherapie, Notfallmedizin, Strahlenschutz, Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung, Bildgebende Verfahren und ggf. ein weiteres prüfungsrelevantes Fach oder ein Querschnittsbereich.

Die Anmeldungen zur Kenntnisprüfung müssen beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Koblenz vorgenommen werden.

Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz erhält dann vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Koblenz den Auftrag, die Kenntnisprüfung durchzuführen.

Die Landesärztekammer hat die Organisation und Durchführung dieser Prüfung an die Bezirksärztekammer Rheinhessen delegiert.

Links und Downloads

128. Deutscher Ärztetag in Mainz

Events im Eltzer Hof

Die Kammer als Stifter

Termine

16.04.2024: Fachkongress „Prävention - gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen fördern, Familie stärken“

im ZDF in Mainz

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03.05.2024: Workshop für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zum Praxisstart

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