Versorgungswerke
Ihre zuständigen Versorgungseinrichtungen
Die Fürsorgepflicht für Ärztinnen und Ärzte nimmt die Kammer sehr ernst. Deshalb gibt es auch die berufsständische Pflichtversorgungseinrichtung.
Diese ärztlichen Versorgungseinrichtungen sichern Ärztinnen und Ärzte im Alter und bei Berufsunfähigkeit ab. Finanziellen Schutz bieten sie auch den Hinterbliebenen.
für Koblenz
für Pfalz und Rheinhessen
für Trier
Bei Tätigkeitswechsel eine neue Befreiung beantragen!
Das Bundessozialgericht hat am 31.10.2012 entschieden, dass Ärzte die nach dem 31.10.2012 eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder eine versicherungspflichtige selbstständige Tätigkeit aufgenommen haben einen neuen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung stellen müssen. Dies umfasst jeden Arbeitgeberwechsel und jede wesentliche Änderung im Tätigkeitsfeld beim selben Arbeitgeber.