Hämotherapie / Transfusion
Hämotherapie / Transfusionen
Medizinische Einrichtungen mit Anwendung von Blut, Blutkomponenten und/oder Plasmaderivaten für die Behandlung von Hämostasestörungen (außer Fibrinkleber) müssen jährlich rückwirkend bis zum 1. März durch einen Bericht ihres Qualitätsbeauftragten Hämotherapie (QBH) die Implementierung, Umsetzung und Überwachung der Richtlinien zur Hämotherapie gegenüber der zuständigen Ärztekammer nachweisen. Dies geschieht in Rheinland-Pfalz seit Jahren unter Nutzung eines Online-Portals, an dem sich der/die jeweilige Qualitätsbeauftragte Arzt (QBH) über einen individuellen Zugangscode ab dem 1. Januar anmelden kann. Der QBH erhält dafür jährlich unaufgefordert von uns individuell erstellte Zugangsdaten.
Der QBH ist durch die Leitung der Einrichtung und im Benehmen mit der zuständigen Ärztekammer zu bestellen.
Bei ausschließlicher Anwendung von Fibrinkleber und / oder Plasmaderivaten, die nicht zur Behandlung von Hämostasestörungen eingesetzt werden, ist die Abgabe des „Qualitätsberichtes Hämotherapie“ nicht notwendig.
Besteht für Ihre Einrichtung erstmals eine Meldepflicht, da an der Einrichtung erstmals Blutprodukte und/oder Plasmaderivate (außer Fibrinkleber) im Berichtsjahr angewendet wurden, muss sich der QBH per Mail bei der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz melden, um einen Zugangscode für die Meldung zu erhalten.
Ihre Ansprechpartner*innen
Dr. med. Günter Hock |
Links und Downloads
Transfusionsgesetz -TFG-
Qualitätsbericht Hämotherapie
Online MeldungRichtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) gemäß § 12 u. 18 TFG Hämotherapie-Richtlinien, Gesamtnovelle 2023
PDFÜberwachung des Qualitätssicherungssystems der Anwendung von hämatopoetischen Stammzellzubereitungen
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