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Befugnisverbund

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Weiterbildungsbefugnis jetzt auch im Verbund möglich

Zusammenschluss mehrerer Weiterbilder und Weiterbildungsstätten gewinnt aufgrund von Spezialisierungen und Verlagerung von Leistungen ins Ambulante zunehmend an Bedeutung. Bei der Konzeption solcher Zusammenschlüsse stellt sich den Organisatoren oft die Frage nach dem möglichen Umfang der Kompetenzvermittlung im Rahmen dieses Verbundes und der möglichen Außendarstellung.

Der Vorstand der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz hat daher beschlossen, dass mehrere Weiterbildungsbefugte gemeinsam eine offizielle Bestätigung der Landesärztekammer erhalten können, wenn sie im Verbund aller bestehenden Befugnisse das volle Kompetenzspektrum vermitteln und einen sogenannten Befugnisverbund bilden. Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung sollen auf diese Weise die Möglichkeit bekommen, nach einem strukturierten Ablauf verschiedene Weiterbildungsstätten zu durchlaufen und eine vollumfängliche Weiterbildung zu erhalten.

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie von der Landesärztekammer eine Mitteilung darüber, ein anerkannter Befugnisverbund zu sein. Die aktuellen Befugnisverbünde werden regelmäßig auf der Homepage der Landesärztekammer veröffentlicht.

Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein, um einen Antrag auf einen Befugnisverbund zu stellen:

1) Die beteiligten Einrichtungen unterschiedlicher Trägerschaft müssen in örtlicher Nähe zueinander liegen.

2) Alle Verbundpartner haben eine gültige Weiterbildungsbefugnis.

3) Innerhalb des Verbundes muss das komplette Kompetenzspektrum des Gebietes vermittelt werden.

4) Zwischen den Einrichtungen besteht eine Vereinbarung zur Organisation der Weiterbildung im Verbund. Diese muss eine verbindlich koordinierte, strukturierte und kontinuierliche Weiterbildung in der Verbundstruktur abbilden. Ein gemeinsames Curriculum mit Rotationsplan muss vorgelegt werden.

5) Die Weiterbildung soll in nicht in mehr als fünf Abschnitte (bei Vermittlung einer Fachkompetenz) unterteilt werden.

6) Der Antrag muss von einem der Befugenden verantwortlich gestellt werden.

Die Landesärztekammer prüft auf Antrag, ob die Vermittlung der gesamten Weiterbildungsinhalte eines Fachgebietes im Verbund zwischen bestehenden Befugnissen möglich ist. Eine darüberhinausgehende rechtliche (insbesondere arbeitsrechtliche) oder organisatorische Bewertung des Verbundes findet nicht statt. Das entsprechende Formular für die Antragsteller zur Beantragung eines Befugnisverbundes finden Sie hier:

Antrag Befugnisverbund [PDF]

Das entsprechende Formular kann online oder ausgedruckt ausgefüllt und anschließend eingescannt werden. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an: weiterbildung@laek-rlp.de

Zur weiteren Klarstellung finden Sie in der Info-Box die Erläuterungen über die verwendeten Begriffe und Definitionen.

Begriffe und Definitionen

  • Befugnisverbund: Getrennt beantragte und beschiedene Befugnisse mit Befugnisverbund als „Dach“. Dieser Begriff bezeichnet die fachlich koordinierte vollständige Kompetenzvermittlung / Weiterbildung über mehrere Stätten in verschiedener Trägerschaft, zum Beispiel innerhalb eines Weiterbildungsverbundes.

  • Stättenübergreifende Befugnis: gemeinsamer Antrag in WB3. Dieser Begriff bezeichnet die fachlich koordinierte Kompetenzvermittlung mehrerer Stätten in gleicher Trägerschaft, zum Beispiel mehrere Praxen, auch innerhalb eines MVZ.

  • Weiterbildungsverbund: Ein Weiterbildungsverbund beschreibt den Zusammenschluss mehrerer Träger bzw. Einrichtungen mit dem Ziel, die organisatorischen Voraussetzungen (zum Beispiel arbeitsrechtlich) für eine koordinierte Weiterbildung zu schaffen. Es handelt sich nicht um einen geschützten Begriff. Ein Weiterbildungsverbund an sich garantiert keine vollumfängliche Kompetenzvermittlung.

  • Hinweis: Mögliche KV-Regelungen zu Verbundvereinbarungen werden separat unabhängig von den Regelungen der Landesärztekammer getroffen.

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