Leserbriefe
Stimmen der Leser
Im Ärzteblatt 07/26 hat Dr. Günther Matheis in seinem Editorial „Die Ärztekammern in Rheinland-Pfalz müssen eine zeitgemäße Restrukturierung erfahren“ eine Veränderung in den Verwaltungsstrukturen angeregt und zu Leserbriefen und Diskussion aufgerufen. Diese Zuschriften haben uns bis zum Redaktionsschluss am 5. August 2026 erreicht.
Hinweis: Veröffentlicht in der Reihenfolge nach Eingangsdatum.
Intransparent, unlogisch und zu wenig Einbindung der jüngeren Generationen
„Für mich und mein berufliches Umfeld erscheint vieles nicht transparent oder logisch zu sein. Dies ist auch am Beispiel der unterschiedlichen Prüfungskosten je nach Kammer zu erkennen, aber auch innerhalb einer Kammer selbst: Beispielsweise werden Fragen zur persönlichen Weiterbildung dem einen Kollegen per E-Mail beantwortet. Ein anderer Kollege wird zunächst um Überweisung einer Bearbeitungsgebühr von 150 Euro gebeten, bevor die Frage per E-Mail beantwortet werden könne. Für mich stellt sich hier unter anderem die Frage: Wieso muss ich, wenn ich schon gezwungen werde doppelten Beitrag zu entrichten, für Fragen oder auch Prüfungen nochmals Gebühren zahlen?
Bei der Einbindung der Generation Y und Z ist in meinen Augen das größte Problem – und ich gehöre selbst zur Generation Y–, dass nicht genug Aufklärung über die Aufgaben und Notwendigkeit der Kammern und damit vielleicht auch verbundenen Chancen betrieben wird. Aus Sicht vieler junger Kollegen stellen die Kammern ein großes schwarzes Loch dar, in dem gefühlt nur nervige Bürokratie steckt. Die oftmals einzigen Kontakte bestehen darin, einmal jährlich Beiträge zu zahlen und sich nach Start der beruflichen Tätigkeit mit den Weiterbildungsordnungen auseinander zu setzen. Sicherlich kommt hinzu, dass zu Beginn des Berufslebens viele andere Dinge im Vordergrund stehen, wie beispielsweise die Gründung von Familie. In dem großen Kampf Vereinbarung von Familie und Beruf bleibt keine Zeit, sich darüber hinaus zum mit der Ärztekammer zu beschäftigen. Ich denke, hier müssen die Kammern deutlich aktiver auf Kollegen zugehen. Auch das Medium Print-/E-Zeitschrift wird sicherlich nicht alle der jüngeren Kollegen erreichen.
Und wenn schon die hier aufgewachsenen Mediziner das System Ärztekammer(n) mit all ihren Facetten nur bedingt verstehen, wie soll man dies den vielen immigrierten Kollegen erläutern? Der Anteil der Kollegen nimmt stetig zu und auch diese muss man versuchen, zu integrieren. Abschließend möchte ich Ihnen, Herr Matheis, zustimmen und auch Danke sagen, dass Sie den Mut hatten ihre Gedanken öffentlich auszusprechen! Dies wünsche ich mir auf vielen anderen politischen Ebenen schon seit langem. Das System war sicherlich nicht verkehrt, aber zwischenzeitlich überholt und reformbedürftig. Die genannten Generationen Y und Z sind bereits voll im beruflichen Alltag integriert beziehungsweise sind auf dem besten Weg dahin. Und entgegen vielen Meinungen scheuen diese Kollegen nicht die Mehrarbeit oder auch das zusätzliche Engagement, wenn die Aussicht auf konstruktive Verbesserung besteht.“
Anonym (Name ist der Redaktion bekannt)
Facharzt für Innere Medizin
Koblenz
Antiquierte Struktur der regionalen Kleinstkammern sind unverständlich
„Danke für das fundierte und informative Editorial zur ausgesprochen einzigartigen Kammerstruktur im kleinen Rheinland-Pfalz. Mir als ursprünglichem Mitglied der Ärztekammer Nordrhein ist seit mehr als 30 Jahren die antiquierte Struktur der regionalen Kleinstkammern unverständlich geblieben. Historie ist das eine, überbordende Bürokratie und Prozessverlangsamung das kaum Erträgliche andere. Ich unterstütze absolut die Auflösung der Bezirksärztekammern in Rheinland-Pfalz.“
Prof. Dr. med. habil. Helmut Wieler
Facharzt für Nuklearmedizin
Höhr-Grenzhausen
Versorgungseinrichtungen in Trier und Koblenz sollten auch reformiert werden
„Bei einer Reform der ärztlichen Selbstverwaltung können meiner Meinung nach die Versorgungseinrichtungen in Koblenz und Trier nicht unberücksichtigt bleiben, insbesondere da die Satzung im Hinblick auf die Versorgung von hinterbliebenen Ehepartnern keine Gewährleistung vorsieht. Die ärztlichen Versorgungswerke Koblenz und Trier schließen die Versorgung einer Witwe/Witwer aus, wenn die Eheschließung nach Eintritt der Rente erfolgt, §23 Abs.1 und 2 der Satzung.
Die Mitglieder der Bezirke Pfalz und Rheinhessen sind der Bayerischen Ärzteversorgung zugeordnet, in dieser die Satzung vorsieht, dass ein Unterhaltsbeitrag bis zur halben Höhe des Witwengeldes gewährt werden kann, wenn mit dem verstorbenen Eheteil bis zu dessen Tod fünf Jahre lang eine eheliche Gemeinschaft bestand, beziehungsweise volle Hinterbliebenenrente nach 15 Jahren und damit nicht das Merkmal der Versorgungsehe anzunehmen ist.
Die Regelung in Koblenz/Trier ist in meinen Augen antisozial, erst recht in den Fällen, wenn der geschiedene Partner verstirbt und die Zahlung des Versorgungsausgleichs einbehalten wird und keine zusätzliche finanzielle Belastung der Versorgungskasse vorliegt. Ich möchte anregen, dass die Satzung der Versorgungseinrichtung von Koblenz und Trier der Regelung der Bayerischen Ärzteversorgung angeglichen wird. Bei unterschiedlichen Wartezeiten liegen bei Versorgungswerken in allen anderen Bundesländern keine weiteren Einschränkungen vor.“
Dr. Eberhard Uhde
Facharzt für Orthopädie
Mülheim-Kärlich
Stärkere Zentralisierung bedeutet keineswegs einen Verlust regionaler Identität
„Die Überlegungen von Dr. Matheis erscheinen mir in der Tat überfällig. Die Frage, ob unsere Kammerstrukturen noch zeitgemäß sind, sollte offen und ohne Besitzstanddenken diskutiert werden. Ich hatte das Privileg, während meines Berufslebens in drei Bundesländern ärztlich tätig zu sein: in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz. Dadurch konnte ich sehr unterschiedliche Modelle ärztlicher Selbstverwaltung aus eigener Anschauung kennenlernen. Das föderale Modell Baden-Württembergs mit seinen historisch gewachsenen Bezirksärztekammern hat zweifellos seine Tradition und seine Stärken. Auch die Struktur in Rheinland-Pfalz hat sich über viele Jahre bewährt. Am unkompliziertesten, effizientesten und für die Mitglieder am transparentesten habe ich jedoch die Organisation in Niedersachsen erlebt. Hier gibt es nur eine Landesärztekammer. Dort werden wesentliche Entscheidungen zentral getroffen, während regionale Bezirksstellen die wohnortnahe Betreuung der Mitglieder sicherstellen. Doppelstrukturen werden weitgehend vermieden, ohne dass die Nähe zu den Ärztinnen und Ärzten verloren geht.
Gerade in Zeiten zunehmender Bürokratie, knapper personeller und finanzieller Ressourcen sowie einer immer komplexeren Gesundheitspolitik erscheint mir die Frage durchaus berechtigt, ob auch unsere Selbstverwaltung in Rheinland-Pfalz organisatorisch schlanker und effizienter werden kann. Eine stärkere Zentralisierung bedeutet keineswegs zwangsläufig einen Verlust regionaler Identität oder Mitbestimmung. Sie kann vielmehr Entscheidungswege verkürzen, Ressourcen bündeln und die Handlungsfähigkeit der Kammer stärken. Dr. Matheis hat deshalb ein wichtiges Thema angesprochen. Seine Überlegungen sollten nicht als Angriff auf gewachsene Strukturen verstanden werden, sondern als Einladung, die Organisation unserer Selbstverwaltung unvoreingenommen daraufhin zu prüfen, wie sie den Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte am besten gerecht werden kann. Reformen sind selten bequem. Aber sie sind dann sinnvoll, wenn sie den Mitgliedern dienen. Eine sachliche Diskussion über die zukünftige Struktur unserer Ärztekammer sollte mit dem gemeinsamen Ziel geführt werden, die ärztliche Selbstverwaltung leistungsfähig und zukunftsfest aufzustellen und zu erhalten.“
Prof. Dr. med. Dr. h.c. Ulrich Förstermann
Facharzt für Pharmakologie und Toxikologie
Mainz
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Neustrukturierung mutig und ohne Rücksicht auf Besitzstände anpacken
„Die von Dr. Matheis skizzierten Missstände – von der doppelten Beitragsveranlagung über disparate Prüfungsgebühren bis hin zum völligen Fehlen eines gemeinsamen IT-Dienstes – sind für eine moderne, effiziente und mitgliederorientierte Selbstverwaltung untragbar geworden. Die von ihm vorgeschlagene Reform ist eine absolute Herkulesaufgabe und sie ist notwendig. Umso kritischer muss jedoch die Frage erlaubt sein, weshalb sich Herr Dr. Matheis erst jetzt, unmittelbar zum Ende seiner jahrzehntelangen administrativen Amtszeit in Bezirks- und Landesärztekammer derart deutlich und ausführlich zu diesem Thema äußert. Die im Artikel beschriebenen, historisch gewachsenen Strukturen aus der französischen Besatzungszone sind schließlich kein neues Phänomen. Es hinterlässt einen fahlen Beigeschmack, wenn ein langjähriger Amtsträger erst im Moment des Abschieds den Mut findet, die verkrusteten Bezirksstrukturen offen anzugreifen und seinem Nachfolger ein derart massives und konfliktträchtiges Reformpaket vor die Füße zu legen.
In der Sache selbst hat Dr. Matheis jedoch vollkommen recht: Die bisherigen selbstständigen Bezirksärztekammern müssen zwingend aufgelöst werden. Das von ihm angeführte westfälische Beispiel zeigt deutlich, dass eine Reduzierung auf reine Bezirksstellen als nachgeordnete Verwaltungseinheiten vollkommen ausreicht, um die regionale Präsenz zu wahren, ohne einen immensen bürokratischen Wasserkopf zu füttern. Eine moderne Reform darf hierbei jedoch nicht stehen bleiben. Die zeitgemäße Restrukturierung muss zwingend mit dem konsequenten Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) und durchgehender Digitalisierung in der Verwaltung verknüpft werden. Durch den intelligenten Einsatz von KI-Systemen könnten Anträge effizienter, transparenter und innerhalb kürzester Zeit geprüft und beschieden werden. Eine Bearbeitungsdauer von sechs bis neun Monaten ist im Jahr 2026 schlicht nicht mehr vermittelbar. Eine solche technologische und strukturelle Transformation macht es zudem unumgänglich, bestehende personelle Ressourcen schonungslos auf den Prüfstand zu stellen. Es muss offen und transparent hinterfragt werden, ob alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den jetzigen Bezirken auf Dauer in diesem Umfang benötigt werden, wenn Prozesse automatisiert und zentralisiert werden. Effizienzsteigerung bedeutet eben auch personelle Konsolidierung.
Es bleibt zu hoffen, dass die Ärzteschaft in Rheinland-Pfalz diesen späten, aber richtigen Impuls aufgreift und die anstehende Neustrukturierung mutig und ohne falsche Rücksichten auf Besitzstände anpackt.
Dr. Klaus Kohlhas
Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin
Gebhardshain
Kammerbeiträge hoch, Service zunehmend gering
„Mit Ihrem Beitrag zur Reform des Kammerwesens sprechen Sie mir und sicherlich den meisten Niedergelassenen aus der Seele. Mir war es noch nie ersichtlich, warum wir eine Bezirks- und eine Landesärztekammer benötigen, jeweils mit eigenem Mitarbeiterstab, Vorständen, Delegierten, Räumlichkeiten und so weiter. Dies produziert unnötig hohe Kosten und ist ineffizient. Zumal, wie Sie es darstellten, die Zusammenarbeit der Kammern so gut wie nicht vorhanden ist. Die Kammerbeiträge sind für uns Niedergelassene, inzwischen unverständlich hoch, der Service zunehmend gering. Ich muss mich jedes Mal erkundigen, welche Kammer jetzt für was zuständig ist, und es kostet mich unendlich viel Zeit, jemanden zu erreichen. Die Telefonzeiten sind so gestaltet, dass in dem Zeitraum wir Niedergelassenen (oder zumindest ich) eine volle Sprechstunde haben und dann auch nicht die Zeit haben, uns durchzutelefonieren. Rückrufe erfolgen nur selten.
Jetzt kommt auch noch das elektronische Berichtsheft, keine Ahnung, wann ich mir die Zeit nehmen soll, mich da auch noch einzuarbeiten. Als hätten wir nicht genug zu tun. Ich bilde großzügig Auszubildende aus, jetzt über den elektronischen Arbeitsvertrag ständiges hin und her schicken von Mails, dass die Verträge falsch wären, anstatt dass einmal ein Mitarbeiter/-in den Telefonhörer in die Hand nimmt und Tipps zur Korrektur gibt und es damit erledigt wäre. Vielleicht arbeiten Sie mal einen Tag bei mir mit, um erleben zu können, wie es inzwischen in der Niederlassung aussieht und ich behaupte, dass wir niedergelassene Ärzte den Großteil der Kammerbeiträge stemmen (weiß ich natürlich nicht, korrigieren Sie mich gerne). Außer einer sehr netten Beratung in einem Schlichtungsverfahren und der automatisierten Anerkennung der Weiterbildungspunkte habe ich persönlich noch nicht viel von meinen zwei Kammern in Rheinland-Pfalz profitiert.“
Dr. Iris Kärcher
Fachärztin für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Bingen
Bürokratieabbau ist mehr als überfällig
„Ich finde Ihre Argumente absolut überzeugend und schlüssig; dieser Bürokratieabbau ist mehr als überfällig, und es wäre sehr wünschenswert, wenn die Ärzteschaft hier mit gutem Beispiel voranginge. Das Einzige, was ich bedaure, ist, dass Sie diese Aufgabe nicht selbst früher angegangen haben. Für Ihren Ruhestand an dieser Stelle aber alle guten Wünsche!“
Prof. Dr. Martin Weber
Facharzt für Innere Medizin
Mainz
Aus guten Gründen keine Mehrheit für Abschaffung der Bezirksärztekammern
„Inwieweit die Existenz einer Bezirkskammer per se vermeidbare Bürokratie bedeuten soll, wird von Dr. Matheis nicht schlüssig dargelegt. Die eingeforderte Digitalisierung ist bereits auf dem Weg. Hinsichtlich der Weiterbildungsanträge ist sie schon umgesetzt. Eine Bearbeitungsdauer von Weiterbildungsanträgen über ein halbes Jahr ist vorrangig auf das Fehlen von Unterlagen bei Antragsstellung zurückzuführen. Zudem ist die Umstellung auf digitale Antragstellung und Bearbeitung während des laufenden Betriebs erfolgt – ohne personelle Aufstockung oder zusätzliche Ressourcen. Hier gilt mein höchstes Lob den hauptamtlichen Mitarbeitern. Eine relevante Bearbeitungszeiteinsparung für Befugniserteilungen durch Abschaffung der Bezirkskammern und der dortigen Ausschüsse vermag ich nicht zu erkennen. Das aktuelle zweistufige Verfahren beinhaltet die Befassung der ehrenamtlichen Ausschussmitglieder im Bezirk und damit die Vorbereitung für die Entscheidungsträger. Die Alternative wäre, dass sich die ärztlichen Ausschussmitglieder der Landesärztekammer mit der Erstsichtung aller Anträge aller Bezirke beschäftigen. Aufgrund der hohen Antragszahlen müssten zusätzliche hauptamtliche Ärzte für die Bearbeitung von Anträgen eingestellt werden.
Dr. Matheis verliert aus dem Fokus, welche unverzichtbare Arbeit in den vier Bezirken durch ehrenamtliche Ärzte erfolgt. Bei einer Abschaffung der Bezirksärztekammern muss davon ausgegangen werden, dass dieses ehrenamtliche Engagement einbricht, weil keine aktive Mitgestaltungsmöglichkeit besteht. Die Rekrutierung Ehrenamtlicher aus den Kammermitgliedern der Bezirke fällt dann ebenso weg, wie die Heranführung jüngerer Ärzte an die Kammer- und Gremienarbeit. Da die hauptamtlichen Mitarbeiter die wesentlichen Personalkosten verursachen, fallen die Fahrtkosten und Sitzungsgelder für ehrenamtliche Delegierte in den Bezirkskammern nicht relevant als Sparpotential ins Gewicht.
Abschließend finde ich es bei aktueller Diskussion über die gesetzliche Rente leichtsinnig, Begehrlichkeiten hinsichtlich einer absehbaren „Austrocknung“ zweier berufsständischer Versorgungswerke durch dann fehlende Zwangsmitgliedschaft im jeweiligen Bezirk zu generieren. Ein wesentlicher Teil aller von Dr. Matheis benannten Optimierungspotenziale hat mit den jetzt schon möglichen Abstimmungen und Synergien zu tun. Auch nach aktuellem Gesetz darf die Landesärztekammer in einer Satzung die Auflösung der Bezirkskammern beschließen. Offenkundig gab es in den zwei vergangenen Legislaturperioden dafür aus guten Gründen keine Mehrheiten.“
Dr. Hermann Becker
Facharzt für Chirurgie-Unfallchirurgie
Mainz-Kastel
Alle profitieren von klaren Zuständigkeiten, einheitlichen Verfahren und einer modernen Verwaltung
„Ihr Editorial zur notwendigen Restrukturierung der Ärztekammern in Rheinland-Pfalz habe ich mit großem Interesse gelesen. Gerade in einer Zeit, in der Politik und Gesundheitswesen gleichermaßen den Bürokratieabbau fordern (und nicht umsetzen), wäre es erfrischend, wenn die ärztliche Selbstverwaltung in Rheinland-Pfalz mit gutem Beispiel voranginge. Historisch gewachsene Strukturen verdienen Respekt, dürfen aber kein Selbstzweck sein, wenn sie heute zu unnötigen Doppelstrukturen, längeren Bearbeitungszeiten und vermeidbarem Verwaltungsaufwand führen. Aus meiner Sicht profitieren alle Beteiligten – Ärztinnen und Ärzte, Mitarbeitende der Kammern und nicht zuletzt die Patientinnen und Patienten – von klaren Zuständigkeiten, einheitlichen Verfahren und einer modernen, digital ausgerichteten Verwaltung.
Ein weiteres Beispiel für vermeidbare Bürokratie ist die Erhebung der Kammerbeiträge. Dass Bezirksärztekammern und Landesärztekammer die hierfür erforderlichen Daten aus Datenschutzgründen getrennt erheben müssen, erscheint weder zeitgemäß noch effizient. Eine zentrale Beitragserhebung durch eine gemeinsame Stelle würde Verwaltungsaufwand reduzieren, Fehlerquellen minimieren und den Mitgliedern unnötige Mehrfachverfahren ersparen. Ob dafür tatsächlich die Erhebung des tatsächlichen Einkommens notwendig ist, halte ich für stark diskussionswürdig. Eine moderne Selbstverwaltung zeichnet sich nicht dadurch aus, möglichst viele Strukturen zu erhalten, sondern dadurch, ihre Aufgaben effizient, transparent und serviceorientiert wahrzunehmen. Deshalb begrüße ich die von Ihnen angestoßene Diskussion ausdrücklich.“
Dr. Per Knöß
Facharzt für Pathologie
Bad Kreuznach
Abstimmung der Bezirksärztekammern wünschenswert
Herr Dr. Matheis äußert, dass ein signifikanter und spürbarer Bürokratieabbau erforderlich sei. Wie im gesamten Land ist es erforderlich, Verwaltungsleistungen zu vereinfachen und Berichtspflichten zu reduzieren. Dies ist mit einer zunehmenden Digitalisierung zu erreichen. Ob dies mit der Anzahl der Bezirksärztekammern zu tun hat, mag dahingestellt sein. Wünschenswert wäre eine Abstimmung der Bezirksärztekammern über einheitliche IT-Programme. Die Beitragsveranlagung für die Landesärztekammer und die jeweilige Bezirksärztekammer entspricht in der Summe in etwa dem Beitrag, der in anderen Ärztekammern zu leisten ist. Aus den jeweiligen Bezirksärztekammern heraus kann der Beitrag nach Erfordernissen besser angepasst werden. Um die Kosten für die jeweiligen Facharztprüfungen in den einzelnen Bezirksärztekammern anzugleichen, ist eine entsprechende Absprache nötig. Eine Auflösung der jeweiligen Kammern ist dazu nicht erforderlich. Das Gleiche gilt für die Ausbildung der medizinischen Fachangestellten, auch hier können die entsprechenden Gebühren und Formulare abgesprochen werden.
Herr Dr. Matheis äußert, dass die heute bestehenden Strukturen ohne das außergewöhnliche Engagement der haupt- und ehrenamtlich Tätigen in den Bezirksärztekammer über Jahrzehnte hinweg nicht tragfähig gewesen sei. Es bleibt zu überlegen, ob sich die zu leistende Arbeit durch die Abschaffung der Bezirksärztekammer reduzieren würde. In welchem Maß sich in der Zukunft ehrenamtlich Tätige weiter einbringen würden, ist zu hinterfragen. Das Bestehen der Bezirksärztekammern führt neben einer Arbeitserleichterung für die Landesärztekammer auch zu einer gegenseitigen Kontrolle. Diese würde bei der Abschaffung der Bezirksärztekammern der Landesärztekammer einen deutlichen Machtzuwachs bescheren.
Herr Dr. Matheis spricht in seinem Fazit davon, dass viele Kolleginnen und Kollegen aus allen Gebieten seiner Auffassung folgen würden. Um eine valide Aussage über die Akzeptanz seiner Meinung zu erhalten, sollte diesbezüglich eine Umfrage unter allen Kolleginnen und Kollegen stattfinden. Vermutlich wird erst dann ein richtungweisendes Bild resultieren.
Dr. Michael Bayer
Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie
Bingen
