Vom Gymnasium zum Facharzt
Dein Weg zum Arzt beginnt hier
Warum möchte ich Ärztin oder Arzt werden?
Für den Arztberuf sind insbesondere folgende Fähigkeiten und Eigenschaften wichtig:
• Interesse an Naturwissenschaften und Medizin
• Freude am Umgang mit Menschen
• Empathie und Kommunikationsfähigkeit
• Verantwortungsbewusstsein und Sorgfalt
• Belastbarkeit und Durchhaltevermögen
• Teamfähigkeit und Entscheidungsstärke
Ärztinnen und Ärzte übernehmen eine zentrale Rolle in der Gesellschaft. Sie:
• beugen Krankheiten vor (Prävention)
• erkennen und diagnostizieren Erkrankungen und behandeln der Patientinnen und Patienten
• begleiten Menschen in sensiblen Lebenssituationen
Der Beruf verbindet naturwissenschaftliches, psychologisches und sozialwissenschaftliches Wissen mit praktischer Tätigkeit und mitmenschlicher Verantwortung.
Da Studienplätze stark nachgefragt sind, ist es sinnvoll sich frühzeitig über Auswahlverfahren zu informieren.
Ggf. einen Studierfähigkeitstest (z. B. Test für medizinische Studiengänge) zu absolvieren und alternative Zugangswege zu prüfen wie zum Beispiel die Landarzt- oder Landkinderarztquote.
Der klassische Ausbildungsweg
1. Abitur oder gleichwertige Hochschulzugangsberechtigung 2. Zulassung zum Medizinstudium 3. Medizinstudium (6 Jahre und 3 Monate) 4. Ärztliche Prüfung (3 Staatsexamina) 5. Approbation (Berufszulassung) 6. Facharztweiterbildung (optional, aber meist erforderlich für den weiteren Karriereweg)
Das Studium ist bundesweit geregelt und gliedert sich in mehrere Abschnitte.
Vorklinik (ca. 2 Jahre):
• Naturwissenschaftliche Grundlagen (wie Anatomie, Physiologie, Biochemie und Medizinische Psychologie)
• Abschluss: 1. Staatsexamen (M1, Physikum)
Klinik (ca. 3 Jahre):
• Medizinische Fächer (wie Innere Medizin, Chirurgie)
• Erste praktische Erfahrungen durch, z.B. Famulaturen
• Zwischenprüfung: 2. Staatsexamen (M2, schriftlicher Teil)
Praktisches Jahr (PJ):
• 3 klinische Abschnitte (Tertiale: Innere Medizin, Chirurgie, Wahlfach)
• Intensive praktische Ausbildung im Klinikalltag
• Abschluss: 3. Staatsexamen (M3, mündlich-praktischer Teil)
Dazu ist folgendes vor und/oder während des Studiums zu absolvieren:
• eine Ausbildung in Erster Hilfe
• ein Krankenpflegedienst von drei Monaten
Viele Regionen unterstützen angehende Ärztinnen und Ärzte:
• Stipendienprogramme
• Zuschüsse für Famulaturen oder PJ
• Förderprogramme für spätere Niederlassung für Studierende (RLP Landarztquote)
Informationen zur Förderungsmöglichkeiten erhalten Sie bei:
• Landesregierung
• Kommunen und Landkreisen
• Ärztekammern
• Kassenärztlichen Vereinigungen
Während der Ausbildung begleiten Sie folgende Institutionen:
• Ihre Universität, z.B. die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
• Fachschaften
• Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung für Rheinland-Pfalz
• Ärztekammern. In Rheinland-Pfalz ist dies die Landesärztekammer und die jeweils zuständige Bezirksärztekammer
Nach dem erfolgreich abgeschlossenen Studium erhalten Sie die Approbation. Diese stellt die Grundlage der ärztlichen Tätigkeit dar und ist in ganz Deutschland gültig.
Mit der Approbation dürfen Sie grundsätzlich als Ärztin oder Arzt arbeiten. In Rheinland-Pfalz ist hierfür das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zuständig.
Mit Approbation darf man arbeiten, jedoch nicht eigenständig im fachärztlichen Sinne, sondern zunächst unter Anleitung als Assistenzarzt/-ärztin.
So erhalten Sie den Doktortitel („Dr. med.“) in Rheinland-Pfalz
Sie haben die Möglichkeit z.B. an der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz zu promovieren, um so Ihren Doktortitel zu erhalten.
Die Promotion für Ärzte in Rheinland-Pfalz ist ein zentraler Bestandteil der medizinischen Ausbildung. Alle Informationen finden Sie auf der entsprechenden Website der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.
Mit der Approbation dürfen Sie als Ärztin oder Arzt arbeiten.
Im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit in RLP begleiten Sie folgende Institutionen:
• rheinland-pfälzische Ärztekammern
• Kassenärztliche Vereinigungen
• Ärztliche Berufsverbände, z.B. Hausärzteverbände, Marburger Bund
• Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Wichtig: Sobald Sie Ihre ärztliche Tätigkeit in Deutschland aufnehmen, sind Sie dazu verpflichtet, sich bei der zuständigen Ärztekammer als Mitglied anzumelden. Bitte informieren Sie sich hierzu bei der jeweils zuständigen (Landes-)Ärztekammer.
Allgemeines
Nach Erhalt der Approbation können Sie eine Weiterbildung zum Facharzt beginnen.
Die Inhalte und Dauer der jeweiligen Facharztweiterbildung regelt die Weiterbildungsordnung der zuständigen Ärztekammern und ist u.a. abhängig vom Tätigkeitsumfang. Sie legt auch die zu erwerbenden Kompetenzen fest.
I.d.R. können folgende allgemeine Angaben zur Weiterbildung getätigt werden:
• Dauer: meist 5–6 Jahre
• über 30 Facharztgebiete (ca. 34 je nach Ordnung)
• zahlreiche Zusatzweiterbildungen und Schwerpunkte zusätzlich (hier ist ein Facharzttitel erforderlich)
Muss ich eine Weiterbildung machen?
Eine grundsätzliche Pflicht zur Weiterbildung besteht nicht.
Viele Karriereschritte setzen aber eine abgeschlossene Facharztausbildung voraus.
Wo und wie findet die Weiterbildung statt?
Umfangreiche Informationen zum Thema Weiterbildung finden Sie in der Rubrik "Weiterbildung" auf unserer Homepage.
Für die Anerkennung von Bezeichnungen gemäß der Weiterbildungsordnung (Facharzt-, Schwerpunkt-Kompetenz, Zusatz-Weiterbildung sowie Fachkunde) ist die regional zuständige Ärztekammer (in RLP die jeweils zuständige Bezirksärztekammer) verantwortlich.
Sie überwacht die Einhaltung der Weiterbildungsvorgaben anhand der Logbücher bzw. e-Logbücher, unterstützt bei der korrekten Antragstellung, führt die Fachgespräche durch und erteilt mit der Ausstellung der Facharzturkunde die Berechtigung, die jeweilige Bezeichnung führen zu dürfen.
Die Weiterbildung absolvieren Sie je nach gefordertem Weiterbildungsinhalt in:
• Krankenhäusern
• Arztpraxen, Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
• Gesundheitsämtern
In einigen Fällen absolvieren Sie Ihre Weiterbildung in Weiterbildungsverbünden.
Weiterbildungsverbünde sind Kooperationen mehrerer Einrichtungen (z. B. Klinik + Praxis).
Einrichtungen, an denen eine Weiterbildung absolviert wird, müssen zuvor von der Landesärztekammer als Weiterbildungsstätte anerkannt worden sein.
Bitte klären Sie vor Beginn Ihrer Weiterbildung bzw. bei einem Wechsel der Weiterbildungsstätte, welche Weiterbildungsbefugnisse vorliegen.
Die Ärztekammern bieten stetig Beratungstermine rund um das Thema Weiterbildung an. Dieses Angebot sollte unbedingt angenommen werden, um unnötige Zeitabschnitte zu vermeiden.
Wer bildet Sie weiter?
Weiterbildungsbefugte Fachärztinnen und Fachärzte mit:
• fachlicher Qualifikation
• mehrjähriger Erfahrung
• offizieller Befugnis durch die Ärztekammer
Ende der Weiterbildung
Haben Sie die geforderte Weiterbildungszeit sowie die erforderlichen Inhalte Ihrer Facharztweiterbildung absolviert, endet Ihre Weiterbildung mit einem Fachgespräch.
Nach erfolgreicher Weiterbildung stehen Ihnen viele Wege offen:
• Tätigkeit in Klinik in einer Leitungsfunktion (z. B. Oberarzt, Chefarzt)
• eigene Niederlassung in einer Praxis
• Forschung und Lehre
• Tätigkeit im Gesundheitswesen
Mit zunehmender Erfahrung können Sie selbst weiterbilden.
