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Wie gut ist die Weiterbildung in Rheinland-Pfalz? Evaluation hat begonnen
Wie kann eine gute Weiterbildung auch bei hoher Arbeitsbelastung gelingen? Welche Rolle spielen Teilzeit oder Vereinbarkeit von Familie und Beruf? Das sind nur zwei der Fragen, die bei der Evaluation der Weiterbildung in Rheinland-Pfalz eine Rolle spielen, die jetzt begonnen hat.
Alle Ärzte in Weiterbildung sowie alle Weiterbildungsbefugten haben dazu heute eine E-Mail mit einem Link zu einem Fragebogen erhalten. Sollte dies nicht der Fall sein, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an evaluation-wb@laek-rlp.de.
Die Evaluation der Weiterbildung nimmt die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz im Rahmen ihres Auftrags für die Qualitätssicherung wahr. Grundsätzlich besteht für Weiterbildungsbefugte nach § 5 der Weiterbildungsordnung eine Verpflichtung, an Evaluationsmaßnahmen teilzunehmen.
Weitere Informationen finden sich in unserem Fragen-und-Antworten-Stück aus dem Ärzteblatt [PDF].
Schmerzmedizin in Rheinland-Pfalz
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Wie krisenfest ist Rheinland-Pfalz?
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Die sicherheitspolitische Lage in Europa ist seit dem Beginn des Kriegs in der Ukraine eine andere. Auch das deutsche Gesundheitssystem, Ärzte wie Pflegekräfte, und der Katastrophenschutz stehen vor Herausforderungen. Welche das sind und wie die Situation beurteilt wird. [weiterlesen]
Warnung: Unbekannter Arzt auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Aufgrund zahlreicher Anfragen weisen wir darauf hin, dass der Arzt „T. Muller- Privatarzt per Telemedizin“ nicht als Mitglied der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz geführt wird.
Eine Praxisadresse ist auf den entsprechenden Bescheinigungen nicht aufgeführt. Unter der angebenden Telefonnummer – deren Vorwahl Rheinland-Pfalz zugeordnet ist- besteht keine Erreichbarkeit.
Nach unseren derzeitigen Erkenntnissen stammten diese Atteste von der Plattform www.medicare-au.de. Die Domain ist aktuell nicht mehr erreichbar. Nach unseren Erkenntnissen haben betroffene Unternehmen in Einzelfällen Strafanzeige gestellt.
Wir können Ihnen diesbezüglich keine Rechtsberatung anbieten. Bitten wenden Sie sich dafür ggf. an Ihre Arbeitgeberverbände, sonstige Stellen oder nehmen Sie anwaltliche Beratung in Anspruch.
Sollten Sie als Arbeitgeber konkrete Hinweise auf den Tätigkeitsort des Arztes erhalten haben, bitten wir um entsprechende Mitteilung an presse@laek-rlp.de.
