NäPA - nicht-ärztliche Praxisassistenten
Qualifikation gemäß Delegations-Vereinbarung
(Anlage 8 Bundesmantelvertrag-Ärzte) zum 01.01.2015
Qualifizierte Praxis-Mitarbeiterinnen sind für Ärztinnen und Ärzte wichtige Stützen. Sie können niedergelassene Ärzte und Ärztinnen unterstützen und bei delegierten Aufgaben auch entlasten.
Um sich zu qualifizieren, können sich Medizinische Fachangestellte (MFA) zur Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH) fortbilden. Bereits fortgebildete VERAHs können sich zudem zur Nicht-ärztlichen Praxisassistentin (NäPA) weiter fortbilden.
Die Qualifikation zur VERAH kann auf die NäPA angerechnet werden. Wenn Ihre MitarbeiterInnen bereits eine VERAH-Fortbildung durchlaufen und auch schon die Zusatzqualifikation zur NäPa erworben haben, dann stellt die Landesärztekammer das NäPa-Zertifikat aus.
Unterlagen für das NäPa-Zertifikat
_VERAH-Zertifikat
_Nachweise von 20 zusätzlichen Hausbesuchen
_Nachweise von 20 zusätzlichen Theoriestunden
_Nachweis über die bestandene Ergänzungsprüfung
Die 20 zu erbringenden Theoriestunden sind wahlweise in Form von VERAHplus Kursen
_Sterbebegleitung (6 U-Std.)
_Schmerz (4 U.-Std.)
_Demenz (4 U.-Std.)
_Ulcus Cruris (6 U.-Std.)
und/oder in Form von Modulen aus dem Curriculum der NäPa nachzuweisen
_Arzneimittelversorgung (8 U.-Std.)
_Häufige Krankheitsbilder in der hausärztlichen Praxis (20 U.-Std.)
_Häufige Untersuchungsverfahren in der Praxis (8 U.-Std.)
_Psychosomatische und psychosoziale Patientenversorgung (15 U.-Std.)
Wer bietet NäPa-Aufbaufortbildungen an?
Kurse werden unter anderem vom Hausärzteverband angeboten. Hier kann auch die erforderliche schriftliche Ergänzungsprüfung abgelegt werden. Dies gilt auch dann, wenn nicht der Kurs des Hausärzteverbandes Rheinland-Pfalz, sondern ein Kurs einer anderen Institution absolviert worden ist, die keine Ergänzungsprüfung durchführt.
Die Carl-Oelemann-Schule der Landesärztekammer Hessen bietet ebenfalls NäPa-Aufbaufortbildungen für VERAHs an.
Die Unterlagen können Sie uns per Post senden, faxen oder mailen.
Die Ausstellung der entsprechenden Bescheinigung kostet 20 Euro.
Refresher-Kurs "Notfallmanagement"
Die Delegations-Vereinbarung (Anlage 8 BMV-Ä) sieht vor, dass der absolvierte Kurs "Notfallmanagement" alle drei Jahre zu wiederholen ist. Die Drei-Jahres-Frist richtet sich nach dem Datum, dass auf der Bescheinigung des ursprünglichen Notfallmanagement-Kurses genannt ist.
Der Refresher-Kurs sollte mindestens 8 Stunden Notfallmanagement, inkl. praktischer Übungen und 8 Stunden Digitalisierung und Telemedizin umfassen.
Derzeit bietet der Deutsche Hausärzteverband Refresher-Kurse an. Die Refresher-Kurse des Deutschen Hausärzteverbandes werden von der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz zur Erteilung der Abrechnungsgenehmigung anerkannt.
Der Nachweis ist ebenfalls gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz zu erbringen, dies erfolgt auf Rückfrage.
Links und Downloads
Infos zur Abrechnung der entsprechenden Gebührenziffer:
Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-PfalzDelegations-Vereinbarung
(Anlage 8 BMV-Ä)
PDF"Memorandum of Understanding"
zwischen der Bundesärztekammer und dem Deutschen Hausärzteverband/ Institut für hausärztliche Fortbildung in Köln
PDFMusterschreiben zur Einreichung der Unterlagen
PDFRefresher-Kurse
Deutscher HausärzteverbandMFA
Med. Fachangestellte