Teleradiologie
Was ist Teleradiologie?
Die Teleradiologie ist die "Untersuchung eines Menschen mit Röntgenstrahlung unter der Verantwortung eines Arztes nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 RöV, der sich nicht am Ort der technischen Durchführung befindet und der mit Hilfe elektronischer Datenübertragung und Telekommunikation insbesondere zur rechtfertigenden Indikation und Befundung unmittelbar mit den Personen am Ort der technischen Durchführung in Verbindung steht. Die besondere Genehmigungsfähigkeit zum Betrieb einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie ist nach § 3 Abs. 4 RöV geregelt". (Quelle: § 2 Nr. 24 RöV)
Wesentliches Charakteristikum der Teleradiologie ist die Arbeitsteilung zwischen dem externen verantwortlichen Arzt mit Fachkunde im Strahlenschutz (Vollradiologe) und dem Arzt am Ort der technischen Durchführung. Umfang und Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz für die Ärzte, die in der Teleradiologie am Ort der technischen Durchführung der Untersuchung anwesend sein müssen werden in der Richtlinie unter Punkt 6.2.2 definiert.
Wenn Sie als "Arzt am Ort der Durchführung" in der Teleradiologie eingesetzt werden sollen und nicht fachkundig sind, benötigen Sie die "Kenntnisbescheinigung Teleradiologie".
Nachweis der Qualifikation
Die geforderte Qualifikation des "Arztes vor Ort" (Ort der Untersuchung) kann durch unterschiedliche Kriterien nachgewiesen werden.
a) Vorliegen einer Fachkunde Strahlenschutz nach RöV und Bestätigung eines Teleradiologen über eine ausreichende praktische Erfahrung und Einweisung für eine Tätigkeit als Arzt am Untersuchungsort.
b) Nachweis einer "Kenntnisbescheinigung Teleradiologie"
Voraussetzung:
Besuch des "Kurses für Ärzte am Ort der technischen Durchführung in der Teleradiologie"
gemäß Richtlinie Anlage 7.2
Dauer: 8 Stunden
Die praktische Erfahrung ist über zwei Wochen hinweg arbeitstäglich in dem für die Teleradiologie relevanten Anwendungsgebiet zu erwerben und mit einem Zeugnis des fachkundigen Arztes mit Aufführung der Zahl der durchgeführten Untersuchungen und der Art der Tätigkeiten nachzuweisen.
Es sollen Erfahrungen insbesondere zu den Abläufen der Röntgenanwendung und der Teleradiologie erworben werden, um den Patienten in Kombination mit den durch den Teleradiologen bereitgestellten Informationen aufklären, den Untersuchungsablauf (einschließlich Kontrastmittelgabe) vor Ort überwachen und kurzfristig beeinflussen sowie die teleradiologie-spezifischen Komponenten und evtl. notwendige Ausfallkonzepte einsetzen zu können.
Die Kenntnisbescheinigung Teleradiologie wird auf Antrag die Landesärztekammer ausgestellt.
Dem Antrag sind beizufügen:
_die Kursbescheinigung
_das Zeugnis über den Erwerb der vorgeschriebenen praktischen Erfahrung
Bitte beachten Sie:
Die qualifizierten Ärzte sind ab Ausstellung der Kenntnisbescheinigung alle 5 Jahre aktualisierungspflichtig.