Fachkunde Strahlenschutz für NukMed und Strlth
Neue Strahlenschutzverordnung in Kraft
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NEU Seit dem 31.12.2018 ist eine neue "Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV)" in Kraft
Zur Erlangung der Fachkunde muss eine theoretische (= Kurse) und eine praktische Ausbildung im Strahlenschutz (= Sachkunde) nachgewiesen werden. Die Sachkunde kann nur bei anerkannten Ausbildungsstätten erworben werden.
Die Fachkunde wird auf Antrag nach Erfüllung der vorgeschriebenen Voraussetzungen und dem Bestehen eines Fachgespräches erteilt. Wir haben für Sie die gesetzlichen Grundlagen zum Erwerb der Fachkunde in einem Merkblatt zusammengefasst.
Die Kosten für die Verfahrensabwicklung zum Erhalt der Fachkundebescheinigung werden nach Abschnitt VIII. der Gebührensatzung berechnet. Bitte leisten Sie keine Vorabzahlungen - Sie erhalten eine Rechnung.
Für die Anwendung von Röntgenstrahlen bei der Behandlung von Menschen (Therapieplanung und Therapie) verweisen wir auf Abschnitt 4.4 und 4.5 der » Richtlinie über den Fachkundeerwerb.
Links und Downloads
Ausschuss für Fachkunde
innerhalb des Gültigkeitsbereiches der Strahlenschutzverordnung.Richtlinie zur StrlSchV
(GMBl. 30.11.11, S. 867)Strahlenschutzverordnung (Neu)
(in Kraft seit 31.12.2018)
PDFGesetzliche Grundlagen zum Erwerb der Fachkunde
Merkblatt
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