Kammerwahl 2021
Endgültiges Wahlergebnis
Das endgültige Ergebnis der Wahl der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz vom 27.10.2021 (Legislaturperiode 2021/2026) wird hiermit bekannt gemacht.
Aufgrund der Niederschriften über die Sitzungen der Wahlausschüsse bei den Bezirksärztekammern Koblenz, Pfalz, Rheinhessen und Trier, bei denen die vorläufigen Wahlergebnisse gemäß § 22 der Wahlordnung der Landesärztekammer ermittelt worden sind, stellte ich das vorläufige Ergebnis der am 27.10.2021 durchgeführten Wahlen der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz wie folgt fest:
Im endgültigen Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte
Koblenz |
Pfalz |
Rheinhessen |
Trier |
8.032 |
7.311 |
4.897 |
2.756 |
Rechtzeitig abgegebene Stimmen
Koblenz |
Pfalz |
Rheinhessen |
Trier |
2.336 |
2.234 |
1.806 |
1.101 |
Gültige Stimmen
Koblenz |
Pfalz |
Rheinhessen |
Trier |
2.321 |
2.194 |
1.732 |
1.049 |
Ungültige Stimmen/Enthaltungen
Koblenz |
Pfalz |
Rheinhessen |
Trier |
15 |
40 |
74 |
52 |
Gültige Stimmen nach Bezirken
Von den gültigen Stimmen entfallen auf |
Stimmen |
Mandat/e |
Wahlvorschlag 1 | 82 | 1 |
Wahlvorschlag 2 | 505 | 6 |
Wahlvorschlag 3 | 853 | 10 |
Wahlvorschlag 4 | 414 | 5 |
Wahlvorschlag 5 | 154 | 2 |
Wahlvorschlag 6 | 257 | 3 |
Wahlvorschlag 7 | 39 | 1 |
Wahlvorschlag 8 | 17 | 0 |
Von den gültigen Stimmen entfallen auf |
Stimmen |
Mandat/e |
Wahlvorschlag 1 | 353 | 4 |
Wahlvorschlag 2 | 968 | 11 |
Wahlvorschlag 3 | 267 | 3 |
Wahlvorschlag 4 | 528 | 6 |
Wahlvorschlag 5 | 40 | 1 |
Wahlvorschlag 6 | 38 | 0 |
Von den gültigen Stimmen entfallen auf |
Stimmen |
Mandat/e |
Wahlvorschlag 1 | 927 | 9 |
Wahlvorschlag 2 | 274 | 3 |
Wahlvorschlag 3 | 332 | 3 |
Wahlvorschlag 4 | 43 | 0 |
Wahlvorschlag 5 | 156 | 2 |
Von den gültigen Stimmen entfallen auf |
Stimmen |
Mandat/e |
Wahlvorschlag 1 | 463 | 5 |
Wahlvorschlag 2 | 460 | 4 |
Wahlvorschlag 3 | 126 | 1 |
In die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz wurden gemäß der Reihenfolge in den Wahlvorschlägen gewählt:
Wahlvorschlag 1 - Kennwort: LIMED RLP Dr. med. Sabine Fischer
Dr. med. Sabine Fischer, Kirchberg
Wahlvorschlag 2 - Kennwort: „Die Hausarztliste - San.-Rat. Dr. Michael Fink“
San.-Rat Dr. med. Michael Fink, Gebhardshain
San.-Rat Dr. med. Hans-Dieter Grüninger, Boppard
Dr. med. Manfred Schnellbächer, Birkenfeld
Dr. med. Hans-Josef Müller, Koblenz
Monika Hammer, Elkenroth
Alexander Gindi, Hachenburg
Wahlvorschlag 3 - Kennwort: Marburger Bund
Edeltraud Lukas, Koblenz
Dr. med. Karlheinz Kurfeß, Simmern
Dr. med. Norbert Kaul, Koblenz
Dr. med. Barbara Jarmusch, Koblenz
Dr. med. Jürgen Dannhäuser, Andernach
Dr. med. Kerstin Hessenmöller, Neuwied
Dr. med. Michael Karch, Simmern
Dr. med. Stefan Elsner, Neuwied
Dr. med. Jörg Peters, Koblenz
Dr. med. Andreas Heck, Bad Neuenahr-Ahrweiler
Wahlvorschlag 4 - Kennwort: FAiRLP - Fachärzte Rheinland-Pfalz
Dr. med. Klaus Sackenheim, Koblenz
Dr. med. Wolfram Schaeben, Koblenz
Dr. med. Ralph von Kiedrowski, Selters
Dr. med. Matthias Hütt, Neuwied
Uta Nagel, Neuwied
Wahlvorschlag 5 - Kennwort: Dr. Annett Kern - Initiative der Fachärzte
Dr. med. Annett Kern, Mainz
Dr. med. Martin Seemann, Schornsheim
Wahlvorschlag 6 - Kennwort: Liste Soziales Gesundheitswesen
Dr. med. Hermann Reitze, Koblenz
Dr. med. Dietrich Tamm, Koblenz
Dr. med. Jürgen Fleischmann, Sinzig
Wahlvorschlag 7 - Kennwort: Liste Klartext
Dr. med. Fritz-Joachim Despang, Hachenburg
Wahlvorschlag 1 - Kennwort: Fasco - Initiative der Fachärzte IFA
Frank Fasco, Pirmasens
Karl Jason Barwich, Frankenthal
Dr. med. Sabrina Schöne MHBA, Harthausen
Dr.(H) Tomas Arato, Worms
Wahlvorschlag 2 - Kennwort: Marburger Bund - Dr. Beermann
Dr. med. Claus Beermann, Ludwigshafen
Dr. med. Charis Eibl, Heppenheim
Dr. med. Hans-Otto Koderisch, Heidelberg
Dr. med. Peter-Christopher Thoele, Viernheim
Dr. med. univ. Gerhard Blinn, Landau
Petra Haberer, Karlsruhe
Dr. med. Wolfgang Eymann, Bobenheim-Roxheim
Dr. med. Bernd Hunsicker, Pirmasens
Dr. med. Georg Schuler, Neustadt
Dr. med. Bernd Mann, Mainz
Patrick Rhodius, Birkenheide
Wahlvorschlag 3 - Kennwort: FAiRLP Fachärzte Rheinland-Pfalz
Dr. med. Christel Werner, Mutterstadt
Dr. med. Jörg Fischböck, Haßloch
Dr. med. Thomas Segiet, Speyer
Wahlvorschlag 4 - Kennwort: Werner Leibig - Hausarztliste Pfalz
Werner Leibig, Dannstadt-Schauernheim
Dr. med. Torsten Buchheit, Münchweiler
Ute Geißert-Kern, Bellheim
Dr. med. Roger Joachim Hladik, Ludwigshafen
Dr. med. Peter Nienhaus genannt Wiedenbrück, Minfeld
Dr. med. Elmar Birk, Rülzheim
Wahlvorschlag 5 - Kennwort: LIMED Rheinland-Pfalz - Dr. med. Wolfgang Etspüler
Dr. med. Wolfgang Etspüler, Eppenbrunn
Wahlvorschlag 1 - Kennwort: Marburger Bund - Dr. Ulrich Strecker
Dr. med. Ulrich Strecker, Mainz
Dr. med. Sonja Dörr, Mainz
Dr. med. Michael Bayer, Mainz
Dr. med. Hermann Becker, Alzey
Dr. med. Nico Abegunewardene, Rockenhausen
Prof. Dr. med. Roland Hardt, Mainz
Dr. med. Markus Voßeler, Mainz
Dr. med. Lisa Maiurano, Mainz
Dr. med. Jan-Peter Linke, Bingen
Wahlvorschlag 2 - Kennwort: San.Rat. Dr. Harlfinger - Initiative der Fachärzte
Sanitätsrat Dr. med. Werner Harlfinger, Mainz
Dr. med. Siegfried Stephan, Mainz
Sanitätsrat Dr. med. Wolfgang Klee, Mainz
Liste 3 - Medici Pro Rheinhessen Hausärzt*innen – Fachärzt*innen – Kliniker*innen
Dr. med. Bernhard Lenhard, Saulheim
Dr. med. Ralf Schneider, Alzey
Dr. med. Barbara Römer, Saulheim
Liste 5 - FAiRLP - Fachärzte Rheinland-Pfalz
Dr. med. Gundolf Berg, Mainz
Dr. med. Mehmet Ali Göksu, Worms
Wahlvorschlag 1 - Kennwort: Gemeinsame Ärzteliste - Dr.med. Walter Gradel
Dr. med. Walter Gradel, Trier
Dr. med. Ilka Fischer, Trier
Christian Wantzen, Bernkastel-Kues
Dr. med. Patrick Albrecht, Trier
Alexandra Lehnen, Schweich, Mosel
Wahlvorschlag 2 - Kennwort: Marburger Bund
Dr. med. Günther Matheis, Trier
Mariza Oliveira Galvao, Trier
Hans Bernhard Libeaux, Trier
Dr. med. Christina Schneider M.A., Trier
Wahlvorschlag 3 - Kennwort: Unabhängige Liste
Pedro Viazis, Trier
Die Gewählten wurden gemäß § 24 der Wahlordnung benachrichtigt, mit der Aufforderung, sich binnen einer Woche nach Erhalt der Nachricht über die Annahme der Wahl zu äußern.
Alle Kandidaten eines erfolgreichen Wahlvorschlages, die selbst keinen direkten Sitz bei der Wahl errungen haben, fungieren in der Reihenfolge des Wahlvorschlages als Stellvertreter.
Gegen die Feststellung des Wahlergebnisses oder gegen die Gültigkeit der Wahl kann gemäß § 27 Abs. 1 der Wahlordnung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz jeder Wahlberechtigte binnen einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses auf der Homepage der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz (§ 26 der Wahlordnung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz) beim Hauptwahlleiter Einspruch einlegen.
Mainz, 8. November 2021
RA Christian Wächter
Hauptwahlleiter
Informationen zur Wahl
Der Wahltag für die Kammerwahl 2021 ist
Mittwoch, der 27.10.2021.
Die offizielle Wahlbekanntmachung hierfür wurde im Ärzteblatt Rheinland-Pfalz, Ausgabe 6/21, veröffentlicht.
Für die Vertreterversammlung der Landesärztekammer sind 80 Vertreter - verteilt auf die vier Bezirke der Bezirksärztekammern gemäß den Mitgliederzahlen - zu wählen. Demnach ergibt sich nach den derzeitigen Mitgliederzahlen vorläufig ein Anteil von 28 für den Bezirk Koblenz, von 26 für den Bezirk Pfalz, von 17 für den Bezirk Rheinhessen und von 9 für den Bezirk Trier. Nach Abschluss der Auslegung des Wählerverzeichnisses werden die endgültigen Zahlen der Vertreter für die einzelnen Bezirksärztekammern festgelegt.
Hauptwahlleiter ist RA Christian Wächter.
Kammerwahlen 21 - Sitzverteilung der Bezirke
Die 80 Sitze in der Vertreterversammlung der Landesärztekammer sind regional gewichtet.
Sie verteilen sich anteilig auf die jeweiligen Bezirke Koblenz, Pfalz, Rheinhessen und Trier. Es wurde folgende Sitzverteilung festgestellt:
Koblenz: 28
Pfalz: 25
Rheinhessen: 17
Trier: 10
RA Christian Wächter - Der Hauptwahlleiter
Reihung der Wahlvorschläge
Ab 02.06.2021 bei den BzÄKern eingegangene Wahlvorschläge werden nach Tages- und Zeitangabe gelistet. Gehen Wahlvorschläge per Post ein, gelten sie als eingegangen am Tag des Eingangs, 00:00 Uhr. Gehen am selben Tag mehrere Wahlvorschläge per Post ein, wird die Eingangsfolge unter diesen gelost. Gehen Wahlvorschläge per Fax oder E-Mail ein, entscheidet die darauf angegebene Uhrzeit. Wenn Wahlvorschläge persönlich überbracht werden, ist die Uhrzeit zu vermerken.
Gehen mehrere Wahlvorschläge vor dem 02.06.2021 und/oder am 02.06.2021 per Post ein, so werden diese Wahlvorschläge zusammengenommen und dem Losverfahren zur Feststellung der Reihenfolge unterworfen, da sie als am 02.06.2021, 00:00 Uhr eingegangen gelten.
Wählerverzeichnisse
Die Wählerverzeichnisse sind vom 29.08.2021 bis 06.09.2021 (während der Dienstzeit) in den Geschäftsräumen der jeweiligen Bezirksärztekammern zur Einsicht ausgelegt.
Einsprüche gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses müssen schriftlich bis zum Ende der Auslegungsfrist am 10.09.2021 beim jeweiligen Wahlleiter der Bezirksärztekammerneingegangen sein. Danach eingehende Einsprüche können nicht berücksichtigt werden.
Wahlvorschlag
Jedem Wahlvorschlag müssen Erklärungen der Vorgeschlagenen darüber beigefügt sein, dass sie mit der Aufnahme in den Wahlvorschlag einverstanden sind. Eine Einverständniserklärung kann nur für einen Wahlvorschlag abgegeben werden.
Entsprechende Auskünfte und Unterlagen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Bezirksärztekammer.
Termine zur Wahl
02.06.2021: Stichtag zur Abgabe von Wahlvorschlägen
10.09.2021: Ende der Auslegungsfrist der Wählerverzeichnisse
14.09.2021: Ende der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen
27.10.2021: Wahltag für die Kammerwahl 2021
Die Wahlunterlagen können am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der jeweiligen Bezirksärztekammer abgegeben werden
Achtung!
Jeder Wahlvorschlag muss mindestens von zehn Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterschrieben sein. Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterschreiben. Die Unterzeichnung des Wahlvorschlages durch den Vorgeschlagenen selbst ist unzulässig.
Der Name des an erster Stelle genannten Vorgeschlagenen ist das Kennwort des Wahlvorschlages. Dieses Kennwort kann bei dem Wahlvorschlag für die Vertreterversammlung der Landesärztekammer durch bis zu vier Kennworte ergänzt bzw. ersetzt werden.
Die Wahlvorschläge sind schriftlich bis spätestens Dienstag, den 14.09.2021, 18:00 Uhr, beim Wahlleiter der jeweiligen Bezirksärztekammer einzureichen. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Wahlvorschläge sowie Ergänzungen oder Streichungen in den bereits vor diesem Termin eingereichten Wahlvorschlägen können nicht mehr für die Wahl berücksichtigt werden.
Die Wahlvorschläge werden nach Reihenfolge ihres Eingangs gelistet. Gehen Wahlvorschläge zeitgleich oder vor dieser Bekanntmachung des Wahltags ein, wird die Reihenfolge durch den Wahlausschuss per Los festgelegt. Die Verbindung von Wahlvorschlägen (Listenverbindung) ist unzulässig.
Die Wahlunterlagen können am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der jeweiligen Bezirksärztekammer abgegeben werden.
Zugelassene Wahlvorschläge
Die zugelassenen Wahlvorschläge zur Wahl der Vertreterversammlung der Landesärztekammer können Sie bei der zuständigen Bezirksärztekammer einsehen.
Wahlwerbung
Der Vorstand der Landesärztekammer hat beschlossen, dass keine Wahlwerbung von Listen mit den Briefwahlunterlagen verschickt werden darf.
Ebenso unzulässig ist Wahlwerbung auf der Homepage der Landesärztekammer und den Bezirksärztekammern.
Die Adressenweitergabe für Wahlwerbung zur Wahl der VV der Landesärztekammer ist zur Wahrung des Datenschutzes nicht möglich.
Der Wahlausschuss der Landesärztekammer hat zudem festgelegt, dass auf der Homepage der Landesärztekammer keine Wahlwerbung zugelassen wird.
Die Landesärztekammer wird die Adressen der Wählerinnen und Wähler aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zur Verfügung stellen. Um den einzelnen Listen Wahlwerbung zu ermöglichen, erhalten die Listen die Möglichkeit, ihre Wahlwerbung über die Landesärztekammer an die Druckerei zu übersenden, mit der die Landesärztekammer eine Vereinbarung schließt. Diese Druckerei stellt dann die Wahlwerbung entsprechend her bzw. bekommt sie angeliefert und übernimmt, gegen entsprechende Kostenerstattung, das Kuvertieren, Frankieren, Aufbringen der Adressaufkleber sowie die Posteinlieferung.
Die Frist für die Eingabe möglicher Beilagen für das Ärzteblatt Rheinland- Pfalz ist inzwischen verstrichen; Unterlagen hierfür einzureichen, ist somit nicht mehr möglich (siehe nebenstehendem Link Wahlwerbung - Preisliste für Beilagen).
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an das Büro des Präsidenten und der Hauptgeschäftsführung (Mail: vorzimmer(at)laek-rlp.de).
Links und Downloads
Offizielle Wahlbekanntmachung
PDFWahlordnung
PDFWahlwerbung - Preisliste für Beilagen
PDFHier finden Sie Ihre Bezirksärztekammer