An- und Abmeldung
Mitgliederservice
Neue Online-Meldebogenplattform ab sofort verfügbar
Ab sofort können sich Ärztinnen und Ärzte, die ihre Tätigkeit in Rheinland-Pfalz ausüben, bequem und einfach über die Online-Meldebogenplattform bei den Ärztekammern anmelden oder auch ummelden.
Den entsprechenden Link finden Sie sowohl auf den Homepages der Bezirksärztekammern als auch auf der Homepage der Landesärztekammer.
Die Meldebogenplattform erfasst die meldepflichtigen Umstände, die für die Anmeldung gemäß Meldeordnung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz notwendig sind und übermittelt diese an die für das Meldewesen zuständige Bezirksärztekammer.
Bitte beachten Sie, dass Sie durch die Anmeldung in Rheinland-Pfalz automatisch in zwei Kammern Mitglied werden. Sie sind dann sowohl Mitglied der Landesärztekammer als auch der jeweils regionalen Bezirksärztekammer.
Außerdem bitten wir zu beachten, dass der Meldebogen trotz der elektronischen Übermittlung der Daten per Post an die zuständige Bezirksärztekammer gesendet werden muss. Denn nur ein unterschriebener und mit den notwendigen Anlagen versehener, bei der Kammer eingereichter, Meldebogen führt zu einer ordnungsgemäßen Meldung.
Hier geht es zur Meldebogenplattform.
Hier finden Sie Ihre zuständige Bezirksärztekammer.
An- und Abmeldung bei der Ärztekammer
Wenn Sie als Ärztin oder Arzt in Rheinland-Pfalz arbeiten, müssen Sie sich innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit bei der Ärztekammer anmelden. Dies gilt auch für eine gelegentliche ärztliche Tätigkeit. Ihre Anmeldung erfolgt über die Online-Meldeplattform, dazu müssen Sie die elektronisch übermittelten Daten per Post an Ihre zuständige Bezirksärztekammer senden, Sie werden dabei sowohl Mitglied in der zuständigen Bezirksärztekammer und in der Landesärztekammer, da in Rheinland-Pfalz beide eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts sind.
Für die Zugehörigkeit zur Bezirksärztekammer ist der Ort Ihres Arbeitsplatzes und nicht Ihr Wohnort entscheidend. Wenn Sie Ihren Beruf nicht oder nicht mehr ausüben oder im Ausland arbeiten, können Sie freiwilliges Mitglied werden.
Hier finden Sie Ihre zuständige Bezirksärztekammer
Berechnung des Kammerbeitrages
Der Beitrag für die Landesärztekammer ist ein Jahresbeitrag. Der Beitrag wird einkommensbezogen erhoben.
Jedes Kammermitglied hat bis zum 31. März eines jeden Jahres einen Einkommensnachweis vorzulegen, auf dessen Basis die Beitragsveranlagung erfolgt. Als Nachweis geeignet ist ein entsprechender Auszug des Einkommensteuerbescheides (der hinsichtlich der nicht beitragsrelevanten Angaben anonymisiert werden kann) bzw. eine von einem Steuerberater ausgestellte schriftliche Bestätigung bzw. Gewinn- und Verlustrechnung.