Coronavirus

Impfen

Es ist wichtig, sich und andere zu schützen.

Schutzimpfungen gegen das Coronavirus können schwere Erkrankungen verhindern. Anmeldungen zur Impfung sind möglich bei Ärztinnen und Ärzten und in den Impfzentren.
Arztpraxen können den an die Omikron-Variante XBB.1.5 angepassten Impfstoff jetzt erstmals für die Woche ab 18. 09.2023 bestellen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Maskenpflicht in Praxen

Zum 1. Oktober 2022 wird die FFP2-Maskenpflicht für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher auch in ambulanten medizinischen Einrichtungen eingeführt. Dazu gehören unter anderem Praxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen oder Rettungsdienste.

Interaktive Karten und Dashboards

Wichtige Telefonnummer

Info-Hotline des Landes für Bürgerinnen und Bürger und Impftermin-Vergabe:
0800 57 58 100
(Mo.-Fr. 8:00 - 18:00 Uhr)
oder unter impftermine.rlp.de
Informationen zur Corona-Schutzimpfung

Info-Hotline "Patientenservice" der KV RLP:
116 117
(24-stündige Erreichbarkeit)

Corona-Impfung

Einbindung der privatärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzte

Niedergelassene Privatärzte sind seit dem 7. Juni 2021 ins Corona-Impfgeschehen eingebunden. Gemäß Coronavirus-Impfverordnung vom 1. Juni 2021 (BAnz AT 02.06.2021 V2) sind folgende Nachweise und Schritte notwendig:

  • Sie laden das Formular zur „Selbstauskunft zur privatärztlichen Praxistätigkeit“ und das Formular zur „Bescheinigung über die Mitgliedschaft“ herunter oder fordern sie bei Ihrer zuständigen Bezirksärztekammer an.

  • Beide Formulare füllen Sie aus und senden diese unterschrieben an die für Sie zuständige Bezirksärztekammer (nicht an die Landesärztekammer) zurück.

  • Die Bezirksärztekammer prüft daraufhin Ihre Mitgliedschaft in der Landesärztekammer, bestätigt diese und sendet beide Formulare an Sie zurück.

  • Sie können sich nun im elektronischen Meldesystem des PVS-Verbandes registrieren bei www.privat-impft-mit.de.
    Hierfür laden Sie die Mitgliederbescheinung nebst Selbstauskunft sowie Ihren Arzt-und Personalausweis hoch.

  • Der PVS-Verband schickt Ihnen eine Registrierungsbestätigung zu.

  • Die Registrierungsbescheinigung und die Mitgliedschaftsbescheinigung der Ärztekammer leiten Sie schließlich an Ihre Bezugsapotheke weiter.

  • Ihre Bestellung sollte bis spätestens dienstags 12:00 Uhr der Vorwoche bei der Apotheke sein. Die Bestellung ist nur mit dem blauen Rezept möglich.

Ausnahmeregelungen zu

Ausfall von Weiterbildungszeiten

Für Ärzte, die derzeit ihre Weiterbildung zum Facharzt machen, gelten vorübergehend erweiterte Fehlzeitenregelungen. Ärzte in Weiterbildung bekommen bislang bei zwölf Monaten Weiterbildung jeweils sechs Wochen als Fehlzeit (Krankheit, Schwangerschaft etc.) anerkannt. Für diese Fehlzeitenregelung können nun auch mögliche Quarantänemaßnahmen angerechnet werden. Dies gilt auch für die Weiterbilder. Sollte diese Zeit durch weitere negative Entwicklungen überschritten werden, werden wir uns bemühen, großzügige Lösungen zu finden.

128. Deutscher Ärztetag in Mainz

Events im Eltzer Hof

Die Kammer als Stifter

Termine

16.04.2024: Fachkongress „Prävention - gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen fördern, Familie stärken“

im ZDF in Mainz

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03.05.2024: Workshop für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zum Praxisstart

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